DIE LAGE DER IT-SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND 2020 | GEFÄHRDUNGSLAGE
1.2
Diebstahl und Missbrauch
von Identitätsdaten
Unter einer Identität wird im Kontext der Informationssicherheit die Menge von Merkmalen verstanden, die die
Echtheit einer Person oder Sache nachweist. Die Identität
einer Person oder Sache kann sowohl durch ein einziges Merkmal oder aber durch die Kombination diverser
Merkmale bestimmt werden. Im Internet wird auf die
Identität einer Person meist aus Identifikations- und
Authentisierungsdaten geschlossen wie zum Beispiel aus
der Kombination von Benutzername und Passwort. Als
Identitätsdiebstahl wird folglich die rechtswidrige Aneignung solcher Daten bezeichnet. Wird zudem die Identität
nach dem Diebstahl unautorisiert für eigene oder fremde
Zwecke verwendet, wird dies auch als Identitätsmissbrauch bezeichnet.
Meldungen zum Abfluss von Identitätsdaten wurden,
wie auch im vergangenen Berichtszeitraum, regelmäßig
beobachtet. Unabhängig von den Vorteilen, die große Digitalisierungsprojekte erwarten lassen, werden sie daher
nur dann gelingen und eine entsprechende Akzeptanz
erfahren, wenn sie von Anfang an sicher gestaltet und
auch langfristig mit den hierfür notwendigen Ressourcen
hinterlegt werden. Hierbei ist seitens der Anbieter von
Internetdiensten insbesondere auch die Integration von
Verfahren zur sicheren Identifizierung für den erstmaligen Kundenkontakt vorzusehen. Erst durch eine dem
Schutzbedarf angemessene Identifizierung eines Nutzers kann ein Dienst sicherstellen, dass sensible Daten
nur durch berechtigte Personen und nicht durch Dritte
verwendbar sind.
Die aktuellen Fälle von Identitätsdiebstahl zeigen jedoch
auch, dass die digitale Eigenverantwortung jedes Einzelnen einen wesentlichen Bestandteil der nachhaltigen
Informations- und IT-Sicherheit darstellt. Die Fülle
kompromittierter Nutzerinformationen und deren Missbrauchsmöglichkeiten macht private Informationen zu
einem weithin verfügbaren und wertvollen Handelsgut,
wodurch Sicherheit und Vertrauen in die gesamte digitale
Infrastruktur gefährdet sind. Denn diese Daten steigern
in den Händen von Angreifern die Aussichten enorm,
dass Manipulations- und Erpressungsbestrebungen sowie
automatisierte Authentisierungsversuche (sogenanntes
Credential Stuffing) bis hin zum Direktzugriff auf fremde
Konten von Erfolg gekennzeichnet sind.
Das BSI empfiehlt deswegen, Sorgfalt im Umgang mit den
eigenen, persönlichen Informationen walten zu lassen
und die Verwendung einer Zwei-Faktor-Authentisierung
in Anspruch zu nehmen, sobald ein Online-Dienst dies
ermöglicht. So wurde etwa mit dem Standard FIDO2 (Fast
Identity Online 2) ein Protokoll für die Authentifizierung
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definiert, das die Verwendung von Schlüsselspeichern in
Mobilgeräten oder externen Hardware-Token als Authentifizierungsfaktor erlaubt, und das bereits in den meisten Browsern implementiert worden ist. Das Protokoll
basiert auf Public-Key-Kryptografie, bei der Nutzerinnen
und Nutzer ihre privaten Schlüssel nie mit dem Dienst
teilen müssen, sondern dessen Besitz mit einer digitalen
Signatur über einen Zufallswert nachweist. Der Standard
wird bereits durch viele Diensteanbieter wie zum Beispiel
Google, Facebook und Microsoft unterstützt. Durch die
Verwendung von Authentifizierungsfaktoren aus getrennten Kategorien (Wissen, Besitz oder biometrische Merkmale) wird die Möglichkeit eines Identitätsdiebstahls bzw.
-missbrauchs deutlich erschwert.
Eine prominente Form des Identitätsdiebstahls ist das sogenannte Phishing. Mit Hilfe hoch entwickelter Techniken
des Social Engineering versucht ein Angreifer, das Opfer
zur Herausgabe sensibler Informationen zu bewegen (vgl.
Kapitel Phishing und weitere Betrugsformen, Seite 18). Eine
weitere Möglichkeit, Identitätsdaten zu entwenden, besteht im Einsatz spezieller Schadprogramme (vgl. Kapitel
Schadprogramme für den Diebstahl von Identitätsdaten,
Seite 20). Aber auch ohne direkte Beteiligung des Opfers
können Identitätsdaten entwendet werden, zum Beispiel
direkt bei einem Dienstanbieter (vgl. Kapitel Daten-Leaks,
Seite 20).
1.2.1 Phishing und weitere Betrugsformen
Beim Thema Phishing stehen in Deutschland neben
Bankkundinnen und -kunden insbesondere auch
Kundinnen und Kunden von Online-Versandhändlern
wie Amazon oder Bezahlsystemen wie PayPal im Fokus
der Angreifer. Nach wie vor orientieren sich aktuelle
Phishing-Kampagnen an gesellschaftlichen Ereignissen
und aktuellen Themen wie etwa Steuerrückzahlungen
oder Rabatt-Aktionen zum Black Friday. Während sich
Angreifer im vergangenen Berichtszeitraum die Unsicherheit rund um das Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zunutze machten, stand im aktuellen Berichtszeitraum größtenteils die Umsetzung der zweiten
Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Service Directive 2,
PSD2) im Vordergrund. Aber auch die Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie spiegelten sich in der digitalen Welt
wider. Die Unsicherheit im Umfeld der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie, der reale und empfundene
Zeitdruck und die gesellschaftliche und mediale Dominanz des Themas wurden von Angreifern ausgenutzt. Vor
diesem Hintergrund wurden dem BSI deutschsprachige
Phishing-E-Mails gemeldet, die sich dadurch auszeichnen, dass sie in gutem Deutsch formuliert sind, gezielt
mit Emotionen spielen und das bestimmende Thema
COVID-19 adressieren: Die vorübergehende Schließung
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