Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte
Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an
Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von
500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
21 500 000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500 000
11.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr
und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
100 000 000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500 000
12.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1
genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland
pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen
wie folgt berechnet:
850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000
13.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist
unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines
Regelschwellenwertes von 500 000 Personen wie folgt berechnet:
6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000
14.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert
für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter
Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt
berechnet:
2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte
Spalte A
Spalte B
Nr.
Anlagenkategorie
1
Bargeldversorgung
1.1
Autorisierung einer Abhebung
1.1.1
Autorisierungssystem
Spalte C
Bemessungskriterium
Anzahl der
Transaktionen/Jahr
Spalte D
Schwellenwert
15 000 000
43/57