DIGITALE KOMPETENZ Schwerpunkt: Aus-, Fort- und Weiterbildung Innovationswettbewerb INVITE (Digitale Plattform berufliche Weiterbildung) Neu Federführendes Ressort: BMBF Ziele: • E  rhöhung der Passgenauigkeit zwischen Weiterbildungsangeboten und individueller bzw. institutioneller Nachfrage • S  teigerung der Reichweite und Nutzerorientierung von digitalen Weiterbildungsplattformen sowie der Sichtbarkeit und Transparenz von Weiterbildungsangeboten • A  usbau des Bestands individualisierter, KIgestützter digitaler Weiterbildungsangebote Die INVITE-Förderung zielt in drei Entwicklungsfeldern auf die Ermöglichung und Realisierung von Vernetzung und Interoperabilität im digitalen Weiterbildungsraum, eine stärkere Nutzerorientierung von Weiterbildungsplattformen sowie die Nutzung von KI-Technologien für eine individualisierte Gestaltung von Lernprozessen. Ein Metavorhaben wird für die Projekte und darüber hinaus Standards für die Gestaltung eines innovativen digitalen Weiterbildungsraums identifizieren. • F  ormulierung von Standards für einen digitalen Weiterbildungsraum unter Einbezug zentraler Stakeholder berufsbezogener Weiterbildung Umsetzungsschritte: • Veröffentlichung der Förderrichtlinie. (1. Quartal 2020, erledigt) • Konstituierung eines INVITE-Beirats. (3. Quartal 2020, erledigt) • D  urchführung des Skizzenauswahlverfahrens unter Einbezug einer externen, das BMBF beratenden Jury. (4. Quartal 2020, erledigt) • Bewilligung der INVITE-Projekte. (1. und 2. Quartal 2021, laufend) • Öffentliche Testung von Prototypen aus den INVITE-Projekten. (3. Quartal 2021, in Planung) • T  ransfer von Wettbewerbsergebnissen, insbesondere von Standardisierungsprozessen und erprobten Prototypen, in den nationalen und internationalen (Weiterbildungs-)Raum. (in Planung) weitere Informationen: www.bmbf.de/de/nationale-weiterbildungsstrategie-8853.html www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/nationale-weiterbildungsstrategie.html www.bmbf.de/de/innovationswettbewerb-invite-11103.html DIGITALISIERUNG GESTALTEN – UMSETZUNGSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG | 25

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