unter gemeinsamer Leitung stehen.
Teil 2
Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte
5.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.1.4 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
von durchschnittlich 0,035 Flugbewegungen zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines
Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
17 500 Flugbewegungen/Jahr = 0,035 Flugbewegungen/Jahr x 500 000
6.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 und 1.2.3 genannte Schwellenwert ist
unter Annahme einer durchschnittlichen disponierten Transportleistung im Schienengüterverkehr
von 1 460 Tonnenkilometern zur Versorgung einer Person, eines Regelschwellenwertes von
500 000 versorgten Personen sowie einer durchschnittlichen Transportleistung von 32 000
Tonnenkilometern pro Güterzug pro Jahr wie folgt berechnet:
23 000 Züge/Jahr ≈ (1 460 tkm/Jahr x 500 000) / (32 000 tkm/Zug)
7.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.2.6 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
einer durchschnittlichen disponierten Transportleistung im Güterschienenverkehr von 1 460
Tonnenkilometern zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von
500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
730 000 000 tkm/Jahr = 1 460 tkm/Jahr x 500 000
8.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
einer durchschnittlichen Gesamttransportmenge der Binnenschifffahrt von 223 000 000 Tonnen und
einer durchschnittlichen Güterumschlagsmenge in deutschen Seehäfen von 300 000 000 Tonnen
für einen Regelschwellenwert von 500 000 versorgten Personen bei einer Gesamtbevölkerung von
80 000 000 wie folgt berechnet:
3 270 000 t/Jahr ≈ (223 000 000 t/Jahr + 300 000 000 t/Jahr) / (80 000 000/500 000)
9.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.6 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
einer durchschnittlichen Frachtmenge der Seeschifffahrtsflotte von 3,75 Tonnen zur Versorgung
einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt
berechnet:
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