ein Bahnhof zur Abwicklung des Güterverkehrs gemäß § 4 Absatz 1 und 2 der EisenbahnBau- und Betriebsordnung. 1.9) Zugbildungsbahnhof ein Bahnhof zur Bildung von Zügen (Einzelwagen, Ganzzüge sowie kombinierter Verkehr). 1.10) Schienennetz und Stellwerke der Eisenbahn ein Schienennetz gemäß § 4 Absatz 3 bis 7 und 10 bis 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung einschließlich der zugehörigen Stellwerke. 1.11) Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der Eisenbahn die zentrale Einrichtung des Eisenbahninfrastrukturbetreibers, die den Zugbetrieb vorausschauend und bei unerwartet eintretenden Ereignissen disponiert. 1.12) Leitzentrale der Eisenbahn eine regionale oder überregionale zentrale Einrichtung des Eisenbahnverkehrsunternehmens zur Überwachung des betrieblichen Ist-Zustandes, zur Einleitung von Maßnahmen bei Verspätungen oder Störungsfällen oder zur Disposition der unternehmenseigenen Züge, des Personals oder der Instandhaltung der Fahrzeuge. 1.13) Anlage oder System zum Betrieb von Bundeswasserstraßen eine Anlage oder ein System zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Bundeswasserstraßengesetzes. 1.14) Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und Binnenschifffahrt Revier- und Verkehrszentralen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. 1.15) Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Seeschifffahrt eine Anlage oder ein System zur operativen Steuerung oder zur Disposition des Schiffsraums von Seeschiffen. 49/57

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