ein Bahnhof zur Abwicklung des Güterverkehrs gemäß § 4 Absatz 1 und 2 der EisenbahnBau- und Betriebsordnung.
1.9)
Zugbildungsbahnhof
ein Bahnhof zur Bildung von Zügen (Einzelwagen, Ganzzüge sowie kombinierter Verkehr).
1.10)
Schienennetz und Stellwerke der Eisenbahn
ein Schienennetz gemäß § 4 Absatz 3 bis 7 und 10 bis 11 der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung einschließlich der zugehörigen Stellwerke.
1.11)
Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der Eisenbahn
die zentrale Einrichtung des Eisenbahninfrastrukturbetreibers, die den Zugbetrieb
vorausschauend und bei unerwartet eintretenden Ereignissen disponiert.
1.12)
Leitzentrale der Eisenbahn
eine regionale oder überregionale zentrale Einrichtung des Eisenbahnverkehrsunternehmens
zur Überwachung des betrieblichen Ist-Zustandes, zur Einleitung von Maßnahmen bei
Verspätungen oder Störungsfällen oder zur Disposition der unternehmenseigenen Züge, des
Personals oder der Instandhaltung der Fahrzeuge.
1.13)
Anlage oder System zum Betrieb von Bundeswasserstraßen
eine Anlage oder ein System zum sicheren Betrieb einer Wasserstraße nach § 1 Absatz 4
Nummer 1 des Bundeswasserstraßengesetzes.
1.14)
Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und Binnenschifffahrt
Revier- und Verkehrszentralen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
1.15)
Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Seeschifffahrt
eine Anlage oder ein System zur operativen Steuerung oder zur Disposition des
Schiffsraums von Seeschiffen.
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