1 875 000 t/Jahr = 3,75 t/Jahr x 500 000 10. Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.7 genannte Schwellenwert ist unter Annahme einer durchschnittlichen Transportleistung der durch die Binnenschifffahrtsflotte transportierten Fracht von 691 Tonnenkilometern zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 345 500 000 tkm/Jahr = 691 tkm/Jahr x 500 000 11. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.6.1 und 1.6.2 genannte Schwellenwert ist unter Annahme einer durchschnittlichen Gütermenge im Straßenverkehr von 35,1 Tonnen pro Jahr zur Versorgung einer Person und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000 Das ermittelte Gewicht von 17 550 000 Tonnen pro Jahr entspricht unter Annahme eines durchschnittlichen Gewichts einer Stückgutsendung von 330 Kilogramm der Anzahl von 53 200 000 Sendungen pro Jahr: 53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung) Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte Spalte A Spalte B Nr. Anlagenkategorie 1 Personen- und Güterverkehr 1.1 Luftverkehr 1.1.1 Anlage oder System zur Passagierabfertigung an Flugplätzen 1.1.2 Anlage oder System zur Frachtabfertigung an Flugplätzen 1.1.3 Infrastrukturbetrieb eines Flugplatzes 1.1.4 1.1.5 1.1.6 Spalte C Bemessungskriterium Anzahl der Passagiere/Jahr Gütermenge in Tonnen/Jahr Anzahl der Passagiere/Jahr oder Gütermenge in Tonnen/Jahr Anlage zur Erbringung von Anzahl der Flugsicherungsdiensten Flugbewegungen/Jahr Verkehrszentrale einer Fluggesellschaft Anzahl der Passagiere/Jahr oder Gütermenge in Tonnen/Jahr Flughafenleitungsorgan Anzahl der Passagiere/Jahr oder Spalte D Schwellenwert 20 000 000 750 000 20 000 000 750 000 17 500 20 000 000 750 000 20 000 000 54/57

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