1 875 000 t/Jahr = 3,75 t/Jahr x 500 000
10.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.3.7 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
einer durchschnittlichen Transportleistung der durch die Binnenschifffahrtsflotte transportierten
Fracht von 691 Tonnenkilometern zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines
Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet:
345 500 000 tkm/Jahr = 691 tkm/Jahr x 500 000
11.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.6.1 und 1.6.2 genannte Schwellenwert ist
unter Annahme einer durchschnittlichen Gütermenge im Straßenverkehr von 35,1 Tonnen pro Jahr
zur Versorgung einer Person und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen
wie folgt berechnet:
17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000
Das ermittelte Gewicht von 17 550 000 Tonnen pro Jahr entspricht unter Annahme eines
durchschnittlichen Gewichts einer Stückgutsendung von 330 Kilogramm der Anzahl von
53 200 000 Sendungen pro Jahr:
53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung)
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte
Spalte A
Spalte B
Nr.
Anlagenkategorie
1
Personen- und Güterverkehr
1.1
Luftverkehr
1.1.1
Anlage oder System zur
Passagierabfertigung an Flugplätzen
1.1.2
Anlage oder System zur
Frachtabfertigung an Flugplätzen
1.1.3
Infrastrukturbetrieb eines Flugplatzes
1.1.4
1.1.5
1.1.6
Spalte C
Bemessungskriterium
Anzahl der
Passagiere/Jahr
Gütermenge in
Tonnen/Jahr
Anzahl der
Passagiere/Jahr oder
Gütermenge in
Tonnen/Jahr
Anlage zur Erbringung von
Anzahl der
Flugsicherungsdiensten
Flugbewegungen/Jahr
Verkehrszentrale einer Fluggesellschaft Anzahl der
Passagiere/Jahr oder
Gütermenge in
Tonnen/Jahr
Flughafenleitungsorgan
Anzahl der
Passagiere/Jahr oder
Spalte D
Schwellenwert
20 000 000
750 000
20 000 000
750 000
17 500
20 000 000
750 000
20 000 000
54/57