Virtuelle Instanzen: 2 400 000 x 500 000 / 80 000 000 = 15 000 11. Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 2.2.2 genannte Schwellenwert ist unter Annahme eines Transportvolumens von 11 826 000 Terabyte/Jahr und einer Bedarfsabdeckung von 500 000 versorgten Personen bei 80 Millionen Personen Gesamtbevölkerung wie folgt berechnet: 75 000 TByte/Jahr ≈ (500 000 / 80 000 000) x 11 826 000 TByte/Jahr Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte Spalte A Spalte B Nr. Anlagenkategorie 1. Sprach- und Datenübertragung 1.1 Zugang 1.1.1 Zugangsnetz 1.2 1.2.1 Übertragung Übertragungsnetz 1.3 1.3.1 Vermittlung IXP 1.4 1.4.1 Steuerung DNS-Resolver 1.4.2 Autoritativer DNS-Server 1.4.3 Top-Level-Domain-Name-Registry 2. 2.1 2.1.1 Datenspeicherung- und Verarbeitung Housing Rechenzentrum (Housing) 2.2 2.2.1 IT-Hosting Serverfarm (Hosting) Spalte C Bemessungskriterium Spalte D Schwellenwert Teilnehmeranschlüsse des Zugangsnetzes nach § 3 Nummer 58 TKG 100 000 Vertragspartner des jeweiligen Dienstes 100 000 Anzahl angeschlossener autonomer Systeme (Jahresdurchschnitt) 100 Anzahl der Vertragspartner des Zugangsnetzes, in dem der DNS-Resolver betrieben wird Anzahl der Domains, für die der Server autoritativ ist oder die aus der Zone delegiert werden Anzahl der Domains, die verwaltet oder betrieben werden 100 000 Vertraglich vereinbarte Leistung in MW 3,5 Anzahl der für Nutzer betriebenen physischen Instanzen (Jahresdurchschnitt) 10 000 250 000 250 000 31/57

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