Bundesrecht konsolidiert § 8. § 9. § 10. § 11. § 12. § 13. Eindeutige Identifikation in Datenverarbeitungen Bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) Erzeugung und Anforderung von bPK und Stammzahlen nicht-natürlicher Personen Offenlegung von bPK in Mitteilungen Schutz der Stammzahl natürlicher Personen Weitere Garantien zum Schutz von bPK 3. Abschnitt Verwendung der Funktion E-ID im privaten Bereich oder bei Anwendungen im Ausland § 14. Erzeugung von bPK für die Verwendung des E-ID im privaten Bereich § 14a. E-ID-taugliche Anwendungen im Ausland § 15. Garantien zum Schutz der Stammzahl und der bPK bei der Verarbeitung im privaten Bereich 4. Abschnitt Elektronischer Datennachweis § 16. für personenbezogene Daten über selbständige wirtschaftliche Tätigkeiten § 17. für personenbezogene Daten aus Registern § 18. über personenbezogene Daten aus elektronischen Registern eines Verantwortlichen des öffentlichen oder privaten Bereichs (Anm. 1) 5. Abschnitt Besonderheiten elektronischer Aktenführung § 19. Amtssignatur § 20. Beweiskraft von Ausdrucken § 21. Vorlage elektronischer Akten 5a. Abschnitt Haftungsbestimmungen § 21a. Haftung 6. Abschnitt Strafbestimmungen § 22. Unzulässige Verarbeitung von Stammzahlen oder bPK oder unzulässige Verwendung von Amtssignaturen 7. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen § 23. § 24. § 25. § 26. § 27. § 28. Sprachliche Gleichbehandlung Inkrafttreten Übergangsbestimmung Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen Verweisungen Vollziehung ___________________ (Anm. 1: Art. 57 Z 6 der Novelle BGBl. I Nr. 32/2018 lautet: „Im Inhaltsverzeichnis wird im Eintrag zu § 18 nach dem Wort „für“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt und das Wort „Auftraggebers“ durch das Wort „Verantwortlichen“ ersetzt.“. Richtig wäre: „... nach dem Wort „über“ das Wort „personenbezogene“ eingefügt ...“.) Text 1. Abschnitt Gegenstand und Ziele des Gesetzes § 1. (1) Dieses Bundesgesetz dient der Förderung rechtserheblicher elektronischer Kommunikation. Der elektronische Verkehr mit öffentlichen Stellen soll unter Berücksichtigung grundsätzlicher Wahlfreiheit zwischen Kommunikationsarten für Anbringen an diese Stellen erleichtert werden. www.ris.bka.gv.at Seite 2 von 19

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