StGB
311.0
Unmündige (§ 209a), Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses nach §
212 Abs. 1, entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger (§ 215a), grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217) sowie pornographische Darstellungen Minderjähriger (§
219), wenn71
a) der Täter oder das Opfer liechtensteinischer Staatsangehöriger ist oder
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
b) durch die Tat sonstige liechtensteinische Interessen verletzt worden
sind oder
c) der Täter zur Zeit der Tat Ausländer war, sich in Liechtenstein aufhält
und nicht ausgeliefert werden kann;
5. Luftpiraterie (§ 185), damit im Zusammenhang begangene strafbare
Handlungen gegen Leib und Leben oder gegen die Freiheit und vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt (§ 186), wenn
a) die strafbare Handlung gegen ein liechtensteinisches Luftfahrzeug
gerichtet ist,
b) das Luftfahrzeug im Fürstentum Liechtenstein landet und der Täter
sich noch an Bord befindet,
c) das Luftfahrzeug ohne Besatzung an jemanden vermietet ist, der
seinen Geschäftssitz oder in Ermangelung eines solchen Sitzes seinen
gewöhnlichen Aufenthalt im Fürstentum Liechtenstein hat oder
d) sich der Täter im Fürstentum Liechtenstein aufhält und nicht ausgeliefert wird;
6. sonstige strafbare Handlungen, zu deren Verfolgung das Fürstentum
Liechtenstein, auch wenn sie im Ausland begangen worden sind, unabhängig von den Strafgesetzen des Tatortes verpflichtet ist;
7. strafbare Handlungen, die ein liechtensteinischer Staatsangehöriger gegen
einen anderen liechtensteinischen Staatsangehörigen begeht, wenn beide
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
8. Aufgehoben72
9. Beteiligung (§ 12) an einer strafbaren Handlung, die der unmittelbare
Täter im Inland begangen hat, sowie Hehlerei (§ 164) und Geldwäscherei
(§ 165) in Bezug auf eine im Inland begangene (Vor-)Tat;73
10. terroristische Vereinigung (§ 278b) und terroristische Straftaten (§ 278c)
sowie damit im Zusammenhang begangene strafbare Handlungen nach
den §§ 128 bis 131, 144 und 145 sowie 223 und 224, ferner Ausbildung
Fassung: 01.01.2017
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