StGB 311.0 aussetzungen des § 43 ein Teil der Strafe bedingt nachzusehen. Der nicht bedingt nachgesehene Teil der Strafe muss mindestens einen Monat und darf nicht mehr als ein Drittel der Strafe betragen. 4) Wird auf eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei, aber nicht mehr als drei Jahren erkannt und besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Rechtsbrecher keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde, so ist unter den Voraussetzungen des § 43 ein Teil der Strafe bedingt nachzusehen. Abs. 3 letzter Satz ist anzuwenden. 5) Aufgehoben34 § 44 Bedingte Nachsicht bei Zusammentreffen mehrerer Strafen 1) Werden eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe nebeneinander verhängt, so sind, wenn die Voraussetzungen dafür zutreffen, beide Strafen bedingt nachzusehen. Ist anzunehmen, dass der Vollzug einer dieser Strafen oder eines Teiles einer Strafe genügen werde, so können die §§ 43 und 43a auf jede der beiden Strafen angewendet werden.35 2) Nebenstrafen und Rechtsfolgen einer Verurteilung können unabhängig von der Hauptstrafe bedingt nachgesehen werden.36 § 4537 Bedingte Nachsicht von vorbeugenden Massnahmen 1) Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist bedingt nachzusehen, wenn nach der Person des Betroffenen, seinem Gesundheitszustand, seinem Vorleben, nach der Art der Tat und nach seinen Aussichten auf ein redliches Fortkommen, insbesondere nach einem während vorläufiger Anhaltung nach § 340 Abs. 4 StPO oder eines Vollzugs der Untersuchungshaft durch vorläufige Unterbringung nach § 348 StPO erzielten Behandlungserfolg, anzunehmen ist, dass die blosse Androhung der Unterbringung in Verbindung mit einer Behandlung ausserhalb der Anstalt und allfälligen weiteren in den §§ 50 bis 52 vorgesehenen Massnahmen ausreichen werde, um die Gefährlichkeit, gegen die sich die vorbeugende Massnahme richtet, hintanzuhalten. Die Unterbringung nach § 21 Abs. 2 darf überdies nur zugleich mit der Strafe bedingt nachgesehen werden. Die Probezeit bei der bedingten Nachsicht der Unterbringung nach § 21 beträgt zehn Jahre, ist die der Unterbringung zugrunde liegende straf- 26 Fassung: 01.01.2017

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