Französische Nationale Strategie FüR DIE Digitale Sicherheit — 4. ZIEL niveau zu erreichen, das der Nutzung des Produktes oder der Dienstleistung während des Entwurfes oder der Entwicklung entspricht. Bei Nutzungen, die dies rechtfertigen, tragen sie auch zum Einrichten von Vorrichtungen ein, mit denen das Sicherheits- und Vertrauensniveau dieser Produkte und Dienstleistungen unabhängig bewertet werden kann und ihren potenziellen Benutzern über eine Kennzeichnung angemessene Garantien geboten werden können. Parallel dazu muss der rechtliche Rahmen für diese neuen Produkte und Dienstleistungen vorhergesehen werden. Zum Beispiel muss der Gesetzgeber angesichts der baldigen Einführung von selbstfahrenden Fahrzeugen die Bedingungen für ihre sichere Verkehrsteilnahme vorbereiten. Die Cybersicherheit muss in den internationalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden, die das Regelwerk und die technischen Kontrollverfahren definieren. Für andere Produkt- oder Dienstleistungsarten muss eine angemessene Kennzeichnung den Verbraucher über ihre wesentlichen digitalen Merkmale und insbesondere über die Verarbeitung der erfassten Daten informieren. Für bestimmte Sektoren, wie z.B. dem Gesundheitssektor, wird eine systematische Kennzeichnung der digitalen Produkte und Dienstleistungen untersucht. Frankreich wird versuchen, weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an der Umsetzung dieser Praktiken zu beteiligen, um eine digitale Vertrauens- und Sicherheitszone zu schaffen. Die mit Deutschland begonnenen Arbeiten zum Cloud Computing und zum gesicherten E-Mail-Austausch gehen in diese Richtung. > Die Anforderung der Cybersicherheit in öffentliche Aufträge und Unterstützungen integrieren. Zum Schutz seiner Souveränität und vor allem zum Schutz seiner Informationen, die unter die Geheimhaltung der nationalen Verteidigung fallen, bewahrt Frankreich seine finanziellen und industriellen Fähigkeiten zum Entwickeln von Lösungen, die die höchsten Sicherheitsniveaus erreichen. Allgemein muss die gesamte Verwaltung bei der 34 Vergabe von öffentlichen Aufträgen als Vorbild dienen, indem sie Sicherheitskriterien angemessener Niveaus in die Wahl digitaler Produkte und Dienstleistungen mit einbezieht. Ab 2016 profitieren alle Produkte oder Dienstleistungen, die in ein IT-System eingebettet sind oder sich darauf stützen und an einer öffentlichen Ausschreibung oder Projektausschreibung teilnehmen oder öffentliche Gelder in Anspruch nehmen wollen, von einem Bonusfaktor, wenn ihnen eine Risikoanalyse zur Cybersicherheit, die der vorgesehenen Nutzung des Produktes oder der Dienstleistung entspricht, und die technische Antwort beiliegt. > Den Export und die Internationalisierung der Unternehmen des Sektors unterstützen. Um die wirtschaftliche Entwicklung der Cybersicherheitsindustrie zu unterstützen, bemüht sich Frankreich um eine verstärkte Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit des französischen Angebots auf internationaler Ebene und um einen leichteren Zugang der KMU und Startups zu den internationalen Märkten. Die Koordination zwischen den Ministerien wird strukturiert und verstärkt. Über die derzeit oft einzeln und isoliert stattfindenden Aktionen der Ministerien und staatlichen Stellen hinaus wird eine angemessene Organisation zur Unterstützung der französischen Unternehmen eingerichtet. Zusätzlich zur möglichen Erstellung von speziellen Unterstützungsvorrichtungen für die Akteure des Bereichs der Cybersicherheit, werden die Zugangsbedingungen zu den existierenden Unterstützungsvorrichtungen sowie ihre Umsetzungsmodalitäten geklärt und optimiert. Die Kontrollverfahren für den Export von Cybersicherheitslösungen werden geklärt und optimiert. Darüber hinaus werden die aus dem privaten Sektor stammenden Initiativen zur Zusammenarbeit für die Begleitung von KMU und Startups auf der internationalen Ebene ähnlich wie die « French tech » Realisierungen unterstützt.

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