Französische Nationale Strategie FüR DIE Digitale Sicherheit — 2. ZIEL
Vorrichtungen für die Identitätszusammenlegung
vorsieht, um dieselbe digitale Identität zur Authentifizierung in verschiedenen Diensten benutzen zu können.
Dank dieser Vorrichtungen kann ein Dritter, der die
Identitätszusammenlegung verwaltet, feststellen, ob die
von verschiedenen Stellen ausgegebenen digitalen Identitäten einer bestimmten Identitätszusammenlegung
vertrauenswürdig sind.
Vorbehaltlich der Einhaltung der angemessenen Sicherheitsanforderungen für die Nutzungen und Bedrohungen, verstärken diese Vorrichtungen das Vertrauen
der Nutzer in ihr digitales Leben, denn sie verbessern
den Informationsfluss und schränken gleichzeitig das
Risiko einer ungewünschten Nutzung ihrer persönlichen Daten ein. Für vertraulichere Nutzungen wie
z.B. solche, die das demokratische Leben betreffen,
oder der internationale Austausch rechtlicher Informationen, werden systematisch hohe Vertrauensniveaus
in den Vorrichtungen und Diensten angewendet. Diese
erhöhten Vertrauensniveaus werden sich auf die vorhandenen nationalen industriellen Strukturen und Sicherheitszertifizierungs-Schemata stützen.
Frankreich wird das Privatleben und die persönlichen Daten seiner Staatsangehörigen schützen. Auf
das Recht auf Privatleben und die individuelle und
kollektive Kontrolle über die persönlichen Daten wird
immer wenn notwendig bestanden. Dies gilt besonders
bei bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen zwischen Staaten.
Um die Franzosen über die Verwendungsweise der
Daten durch die digitalen Dienste zu informieren, wird
im Laufe des Jahres 2016 eine angemessene Kennzeichnung eingeführt und mit den dazu gewillten Staaten geteilt. Diese Kennzeichnung wird mit den europäischen
Arbeiten übereinstimmen, die im Rahmen der europäischen Verordnung zum Schutz der persönlichen
Daten durchgeführt werden. Sie zeigt die wesentlichen
Merkmale der Verwendungsbedingungen der digitalen
Plattformen und Dienste oder der Zahlungsmittel.
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Für alle Unternehmen und die Öffentlichkeit
zugängliche technische Lösungen zum Absichern
des digitalen Lebens vorschlagen.
Die staatlichen Stellen werden Sicherungslösungen für persönliche Endgeräte kennzeichnen. Diese
Kennzeichnung wird mit der oben genannten abgestimmt, damit die Benutzer über eventuelle Informationsübertragungen an einen Dritten im Rahmen
dieses Schutzes informiert werden. Nach ihrer Schaffung wird die oben genannte Anlaufstelle für Cyberverbrechensopfer diese Kennzeichnungen im Rahmen
ihres Vorbeugungsauftrags bei den betroffenen Publikumskreisen bekannt machen.
Darüber hinaus wird das zugängliche und angemessene Lösungsangebot zur Sicherung des digitalen
Lebens kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstützt, sofern dies durch das Investitionsprogramm
in die Zukunft begonnen werden konnte.
Die Entwicklungen französischer Lösungen werden
genauso unterstützt wie Freeware-Communities, die Sicherheitslösungen entwickeln.
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Die bereits bestehende gegenseitige internationale Rechtshilfe verstärken und die Grundlagen
der Budapester Konvention zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität universell verbreiten.
Die 2001 im Europarat verabschiedete Budapester
Konvention ist ein Referenzwerk für die Zusammenarbeit von Staaten auf allen fünf Kontinenten im Kampf
gegen die Cyberkriminalität geworden. Dieses von 46
Staaten, einschließlich 7 Nichtmitgliedern des Europarats, ratifizierte Werk wird schon auf die eine oder
andere Weise von 125 Staaten anerkannt (Unterzeichner; zur Mitgliedschaft eingeladene Staaten; Staaten,
die wegen der Aussicht auf zukünftige Mitgliedschaft
technische Hilfe erhalten; Staaten, die internes Recht
an das Modell der Konvention angepasst haben).
Es ist heute sehr wichtig, sowohl das Normengerüst
als auch die Zusammenarbeit, die in diesem Text festgelegt werden, universell zu verbreiten und zu konsolidieren.
Darüber hinaus wird Frankreich in der Europäischen Union für die Definition einer vereinfachten
justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten werben, um die Datenübertragung zu beschleunigen und illegale Aktivitäten auszumerzen.
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