Französische Nationale Strategie FüR DIE Digitale Sicherheit — 1. ZIEL chterhält. Die Anwendung der Sicherheitspolitik der IT-Systeme des Staates und die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen werden jährlich bewertet. Jedes Ministerium übermittelt dem Premierminister eine vertrauliche Jahresbilanz, und das Parlament wird mit Hilfe von Indikatoren informiert. Mit demselben Ziel, das Parlament zu informieren, werden die Gesetzentwürfe in ihrer Wirkungsanalyse ab 2016 einen Abschnitt über die digitalen Technologien und innerhalb dieses Abschnitts einen über die Cybersicherheit enthalten. > Frankreich und die multilateralen Organisationen, deren Mitglied es ist, darauf vorbereiten, einer großen IT-Krise standzuhalten. Wie im Weißbuch zur Verteidigungs- und Sicherheitspolitik 2013 angekündigt, wurden gesetzliche Maßnahmen zur Verstärkung der Sicherheit der vertraulichsten IT-Systeme der Operatoren mit entscheidender Bedeutung ergriffen (Artikel 21 und 22 des Gesetzes Nr. 2013-1168 vom 18. Dezember 2013). Die mit diesen Operatoren begonnenen Arbeiten werden vor allem durch die regelmäßige Aktualisierung der Gesetzestexte nachhaltig fortgesetzt. Diese Arbeiten werden gemäß dem Gesetz progressiv auf die öffentlichen oder privaten Operatoren ausgeweitet, die an diesen vertraulichen IT-Systemen beteiligt sind. Frankreich konnte durch diese Entscheidung aktiv an der Ausarbeitung der Ausrichtungen der europäischen Richtlinie über die Sicherheit von IT-Systemen der kritischen Infrastrukturen der Mitgliedsländer der Union teilnehmen und ihre Umsetzung vorhersehen. Im richtigen Augenblick wird Frankreich in Übereinstimmung mit den Ausrichtungen der Richtlinie seine wesentlichen Wirtschaftsteilnehmer definieren und an den europäischen Initiativen zur Verstärkung der digitalen Sicherheit teilnehmen. Die auf nationaler Ebene durchgeführten Übungen zur Verwaltung von Cyber-Krisen werden mit der Zeit das ganze Land und alle Tätigkeitsbereiche mit entscheidender Bedeutung betreffen. Das Verteidigungsministerium wird in Zusammenarbeit mit der natio- nalen Sicherheitsbehörde für IT-Systeme eine einsatzbereite Cyberverteidigungs-Reserve einrichten, um einer größeren IT-Krise zu entgegnen. Parallel dazu trägt Frankreich weiterhin zum Aufbau eines freiwilligen gemeinsamen Cyber-Krisenverwaltungsprogramms auf europäischer Ebene bei. Dabei werden insbesondere die Arbeiten der europäischen Agentur ENISA unterstützt. Das CERT-EU der Europäischen Union (EU) und das NCIRC des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO) sind für die Cyberverteidigung ihrer jeweiligen Institutionen zuständig. Frankreich leistet seinen Beitrag zu diesen Institutionen und ihren Mitgliedsstaaten unter Beachtung der Zuständigkeiten der anderen, indem es sich an Cyberkrisen-Übungen dieser Organisationen beteiligt und indem es stark in den Instanzen vertreten ist, welche die Entscheidungen der EU und der NATO hinsichtlich der abgesicherten digitalen Technologien lenken. Frankreich trägt in politischer und technischer Hinsicht auch zur Cybersicherheit anderer internationaler Organisationen bei, deren Mitglied es ist. Dies gilt vor allem für diejenigen mit Sitz in Frankreich, die das nationale, technische Ökosystem nutzen. > Eine autonome, mit unseren Werten vereinbare Denkweise entwickeln. Durch die strategischen Entscheidungen Frankreichs nach dem zweiten Weltkrieg entstanden eine autonome strategische Denkweise und eine Doktrin, die Frankreich einen einzigartigen Platz auf der internationalen Bühne verschafft hat. Sie beeinflusst noch heute seine Diplomatie und die Einsatzkonzepte seiner Streitkräfte. Sicher verändern die digitalen Technologien unsere Gesellschaften tiefgründig. Ihre Auswirkungen auf andere Realitäten, Konzepte oder Vorstellungen wie z.B. auf die Souveränität, das Staatsgebiet, die Währung oder grundsätzliche Interessen der Nation müssen jedoch erst noch gemessen, und die Organisation und die Mittel der öffentlichen Aktionen zur Anwendung bzw. zum Schutz des Gesetzes überdacht werden. Unter der Leitung des Generalsekretärs für Verteidigung und nationale Sicherheit werden Überlegungen zur Ausarbeitung eines geistigen Werks zum Cyberspace angestellt. 17

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