-4- PC.DEC/1202 10 March 2016 vermeiden bzw. zu verringern und die technischen, rechtlichen und diplomatischen Mechanismen zur Behandlung ICT-relevanter Ersuchen abzuklären. Dies schließt die Nutzung der Kommunikationskanäle im Sinne von Beschluss Nr. 1106 des Ständigen Rates nicht aus. 14. Die Teilnehmerstaaten fördern auf freiwilliger Basis und im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften öffentlich-private Partnerschaften und entwickeln Mechanismen für den Austausch bewährter Verfahren im Vorgehen gegen gemeinsame Sicherheitsherausforderungen, die sich aus der Nutzung von ICTs ergeben. 15. Die Teilnehmerstaaten fördern, erleichtern bzw. beteiligen sich an der regionalen und subregionalen Zusammenarbeit zwischen gesetzlich autorisierten Behörden, die für den Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig sind, zur Erörterung von Möglichkeiten und Befassung mit Herausforderungen für nationale sowie grenzüberschreitende ICT-Netze, auf die diese kritischen Infrastrukturen angewiesen sind. Die Zusammenarbeit kann unter anderem Folgendes umfassen: – Austausch von Informationen über Bedrohungen für ICTs – Austausch bewährter Verfahren – gegebenenfalls Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen gegen gemeinsame Herausforderungen, einschließlich von Krisenmanagementverfahren im Fall großräumiger oder grenzüberschreitender Störungen von ICT-gestützter kritischer Infrastruktur – Annahme freiwilliger nationaler Vereinbarungen zur Klassifizierung von Zwischenfällen im ICT-Bereich nach Ausmaß und Schwere des Zwischenfalls – Austausch nationaler Sichtweisen der Kategorien von ICT-gestützten Infrastrukturen, die die Staaten als kritisch einstufen – Verbesserung der Sicherheit nationaler und grenzüberschreitender ICT-gestützter kritischer Infrastrukturen einschließlich ihrer Integrität auf regionaler und subregionaler Ebene – Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Wichtigkeit des Schutzes industrieller Steuerungssysteme und auf Fragen ihrer Sicherheit in Verbindung mit ICTs sowie die Notwendigkeit, Prozesse und Mechanismen zur Lösung dieser Fragen zu entwickeln. 16. Die Teilnehmerstaaten fördern auf freiwilliger Basis eine verantwortungsvolle Berichterstattung über Schwachstellen bei der Sicherheit und Nutzung von ICTs und tauschen einschlägige Informationen über verfügbare Mittel zur Beseitigung dieser Schwachstellen aus, unter anderem mit maßgeblichen Bereichen der ICT-Wirtschaft und -industrie, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und Transparenz in der OSZE-Region zu verstärken. Die OSZE-Teilnehmerstaaten sind sich darin einig, dass dieser Informationsaustausch, wenn er zwischen Staaten erfolgt, über autorisierte und geschützte Kommunikationskanäle abgewickelt werden sollte, einschließlich der gemäß VBM 8 in Beschluss

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