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PC.DEC/1202
10 March 2016
vermeiden bzw. zu verringern und die technischen, rechtlichen und diplomatischen
Mechanismen zur Behandlung ICT-relevanter Ersuchen abzuklären. Dies schließt die
Nutzung der Kommunikationskanäle im Sinne von Beschluss Nr. 1106 des Ständigen Rates
nicht aus.
14.
Die Teilnehmerstaaten fördern auf freiwilliger Basis und im Einklang mit den
nationalen Rechtsvorschriften öffentlich-private Partnerschaften und entwickeln
Mechanismen für den Austausch bewährter Verfahren im Vorgehen gegen gemeinsame
Sicherheitsherausforderungen, die sich aus der Nutzung von ICTs ergeben.
15.
Die Teilnehmerstaaten fördern, erleichtern bzw. beteiligen sich an der regionalen und
subregionalen Zusammenarbeit zwischen gesetzlich autorisierten Behörden, die für den
Schutz kritischer Infrastrukturen zuständig sind, zur Erörterung von Möglichkeiten und
Befassung mit Herausforderungen für nationale sowie grenzüberschreitende ICT-Netze, auf
die diese kritischen Infrastrukturen angewiesen sind.
Die Zusammenarbeit kann unter anderem Folgendes umfassen:
–
Austausch von Informationen über Bedrohungen für ICTs
–
Austausch bewährter Verfahren
–
gegebenenfalls Entwicklung gemeinsamer Maßnahmen gegen gemeinsame
Herausforderungen, einschließlich von Krisenmanagementverfahren im Fall
großräumiger oder grenzüberschreitender Störungen von ICT-gestützter kritischer
Infrastruktur
–
Annahme freiwilliger nationaler Vereinbarungen zur Klassifizierung von
Zwischenfällen im ICT-Bereich nach Ausmaß und Schwere des Zwischenfalls
–
Austausch nationaler Sichtweisen der Kategorien von ICT-gestützten Infrastrukturen,
die die Staaten als kritisch einstufen
–
Verbesserung der Sicherheit nationaler und grenzüberschreitender ICT-gestützter
kritischer Infrastrukturen einschließlich ihrer Integrität auf regionaler und
subregionaler Ebene
–
Bewusstseinsbildung im Hinblick auf die Wichtigkeit des Schutzes industrieller
Steuerungssysteme und auf Fragen ihrer Sicherheit in Verbindung mit ICTs sowie die
Notwendigkeit, Prozesse und Mechanismen zur Lösung dieser Fragen zu entwickeln.
16.
Die Teilnehmerstaaten fördern auf freiwilliger Basis eine verantwortungsvolle
Berichterstattung über Schwachstellen bei der Sicherheit und Nutzung von ICTs und
tauschen einschlägige Informationen über verfügbare Mittel zur Beseitigung dieser
Schwachstellen aus, unter anderem mit maßgeblichen Bereichen der ICT-Wirtschaft
und -industrie, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit und Transparenz in der OSZE-Region zu
verstärken. Die OSZE-Teilnehmerstaaten sind sich darin einig, dass dieser Informationsaustausch, wenn er zwischen Staaten erfolgt, über autorisierte und geschützte Kommunikationskanäle abgewickelt werden sollte, einschließlich der gemäß VBM 8 in Beschluss