StGB
311.0
§ 166
Begehung im Familienkreis
1) Wer eine Sachbeschädigung, eine Datenbeschädigung, eine Störung
der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, einen Diebstahl mit Ausnahme der in den §§ 129 Ziff. 4, 131 genannten Fälle, einen Datendiebstahl,
eine Entziehung von Energie, eine Veruntreuung, eine Unterschlagung, eine
dauernde Sachentziehung, einen Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht mit Ausnahme der in den §§ 138 Ziff. 2 und 3, 140 genannten Fälle,
einen Betrug, einen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch, eine
Untreue oder eine Hehlerei zum Nachteil seines Ehegatten, seines eingetragenen Partners, eines Verwandten in gerader Linie, seines Bruders oder
seiner Schwester oder zum Nachteil eines anderen Angehörigen begeht,
sofern er mit diesem in Hausgemeinschaft lebt, ist mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, wenn die Tat
jedoch sonst mit einer Freiheitsstrafe bedroht wäre, die drei Jahre erreicht
oder übersteigt, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Ein Vormund, der zum Nachteil
seines Mündels handelt, wird jedoch nicht begünstigt.178
2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich an der Tat bloss zum Vorteil eines
anderen beteiligt (§ 12), der zum Verletzten in einer der genannten Beziehungen steht.
3) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.
§ 167
Tätige Reue
1) Die Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, Datenbeschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Diebstahls, Datendiebstahls, Entziehung von Energie, Veruntreuung, Unterschlagung, dauernder Sachentziehung, Eingriffs in fremdes Jagd- oder Fischereirecht, Entwendung, Betrugs, betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs,
Erschleichung einer Leistung, Notbetrugs, Untreue, Förderungsmissbrauchs, Wuchers, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines
Gläubigers, grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen,
Vollstreckungsvereitelung und Hehlerei wird durch tätige Reue aufgehoben.179
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Fassung: 01.01.2017