StGB
311.0
Massnahme neuerlich angeordnet, so wird damit die frühere Anordnung
dieser Massnahme gegenstandslos.
6) Die bedingte Entlassung aus einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige
Rechtsbrecher ist nicht zu widerrufen, wenn die Fortsetzung der Behandlung von vornherein aussichtslos scheint.
§ 55
Widerruf bei nachträglicher Verurteilung
1) Die bedingte Nachsicht einer Strafe, eines Strafteiles und der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher ist zu
widerrufen, wenn eine nachträgliche Verurteilung gemäss § 31 erfolgt und
die bedingte Nachsicht bei gemeinsamer Aburteilung nicht gewährt worden
wäre.59
2) Wurde die Strafe, ein Strafteil oder die Unterbringung in einer Anstalt
für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher bei der nachträglichen Verurteilung bedingt nachgesehen, so ist diese Nachsicht zu widerrufen, wenn sie
bei gleichzeitiger Aburteilung nicht gewährt worden wäre und die Verurteilung, auf die gemäss § 31 Bedacht zu nehmen gewesen wäre, nicht aktenkundig war.60
3) Wird die bedingte Nachsicht nicht widerrufen, so dauert jede der
zusammentreffenden Probezeiten bis zum Ablauf der Probezeit, die zuletzt
endet, jedoch nicht länger als fünf Jahre.
§ 56
Widerrufsfristen
Die in den §§ 53 bis 55 vorgesehenen Verfügungen kann das Gericht nur
in der Probezeit, wegen einer während dieser Zeit begangenen strafbaren
Handlung jedoch auch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Probezeit oder nach Beendigung eines bei deren Ablauf gegen den Rechtsbrecher anhängigen Strafverfahrens treffen.
Fassung: 01.01.2017
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