DIE LAGE DER IT-SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND 2020 | ZIELGRUPPENSPEZIFISCHE ERKENNTNISSE UND LÖSUNGEN bewusstsein zu erhöhen, ihre Beurteilungsfähigkeit zu steigern und ihre Lösungskompetenz zu stärken. Digitalen Verbraucherschutz vorantreiben Mit der Einrichtung eines eigenen Organisationsbereichs am neuen Standort Freital intensiviert das BSI seine Arbeit im digitalen Verbraucherschutz. Expertinnen und Experten werden sich hier unter anderem damit beschäftigen, wie der staatliche Rahmen für Cyber-Sicherheit verbraucherfreundlich gestaltet, sichere Verbraucherprodukte und ‑dienste angeboten und Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Themen der Cyber-Sicherheit serviceorientiert bearbeitet werden können. Durch Kooperationen neue Perspektive gewinnen Um den Verbraucherschutz wirksam zu gestalten, ist das Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft notwendig. So hat das BSI mit der Verbraucherzentrale NRW im Jahr 2017 und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. im Jahr 2020 ein Memorandum of Understanding mit dem Ziel einer vertieften Zusammenarbeit geschlossen. Der kooperative Ansatz umfasst zudem den Austausch mit der Wissenschaft, um Perspektiven unterschiedlicher Fachdisziplinen in die Arbeit einfließen zu lassen und gemeinsam an innovativen Lösungskonzepten zu arbeiten. So veranstaltete das BSI gemeinsam mit dem Netzwerk Verbraucherforschung im September 2019 ein interdisziplinäres Verbraucherforschungsforum zum Thema Digital Nudging. Bei der Veranstaltung wurden Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomik auf Fragestellungen der Informationssicherheit angewandt. Im Mittelpunkt der Diskussion stand stets das gemeinsame Ziel: die Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes in Deutschland. 2.1.3 Das IT-Sicherheitskennzeichen – Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher cher sollen somit dazu befähigt werden, vor dem Kauf eine Bewertung der Sicherheitseigenschaften von Produkten und Diensten vornehmen zu können. Dazu sollten die Anforderungsdokumente transparent und verständlich im Rahmen des Informationsangebots zum IT-Sicherheitskennzeichen erklärt werden. Der Einfluss von IT-Sicherheitsmerkmalen auf die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher soll so einen Beitrag dazu leisten, das Sicherheitsniveau für Produkte am Verbrauchermarkt signifikant zu steigern. Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen sollen die Hersteller von Internet of Things (IoT, Internet der Dinge)-Produkten für Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem ein Instrument erhalten, um die Sicherheitsfunktionalitäten ihrer Produkte herauszustellen und dabei die Transparenz bezüglich der Informationssicherheit der gekennzeichneten Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll dazu mit einem dynamischen Informationsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher verknüpft werden, welches neben der Transparenz über die Sicherheitseigenschaften auf ggf. aktuell bestehende Sicherheitsprobleme hinweist und entsprechende Lösungsmöglichkeiten des Herstellers für die Anwenderinnen und Anwender aufzeigt. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll für IoT-Produkte erteilt werden, die die Sicherheitseigenschaften nach dem aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Produktklasse erfüllen. Dieser Stand der Technik soll in Zusammenarbeit mit den Herstellern in Anforderungsdokumenten für bestimmte Produktklassen festgelegt werden. Das können zum Beispiel TR des BSI oder vom BSI anerkannte Anforderungsdokumente (z. B. DIN-Normen, VDE6 -Anwendungsregeln oder andere branchenspezifische Standards) sein. Nach derzeitiger Planung sollen Hersteller mit einer Erklärung über die Einhaltung dieser produktspezifischen Anforderungen informieren. Die Anforderungsdokumente sollen auch Prüfvorschriften enthalten, die vom Hersteller verpflichtend anzuwenden sind und deren Ergebnisse zu dokumentieren und als Nachweis dem BSI vorzulegen sind. Auf Grundlage der Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 für Deutschland und aufbauend auf das sich derzeit in Abstimmung befindliche IT-Sicherheitsgesetz 2.0 plant das BSI in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Einführung einer Kennzeichnung von Verbraucherprodukten. Die Anforderungsdokumente sollen dabei insbesondere Security by Design und Security by Default in der Produktentwicklung fördern und etablieren sowie die Einhaltung der allgemeinen Schutzziele der Informationssicherheit beim Produkt sicherstellen. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll zu einer Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher und damit zu einem verstärkten Bewusstsein für IT-Sicherheit allgemein beitragen. Dazu sollen produktspezifische Eigenschaften der Informationssicherheit transparent dargestellt werden. Die Verbraucherinnen und Verbrau- Mit dieser Zielsetzung in Richtung der Hersteller auf der einen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der anderen Seite soll das IT-Sicherheitskennzeichen einen essenziellen Beitrag zum digitalen Verbraucherschutz leisten. Herstellern soll damit künftig ein Rahmen zur Verfügung gestellt werden, um Sicherheitseigenschaften in 6 Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik 41

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