DIE LAGE DER IT-SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND 2020 | GEFÄHRDUNGSLAGE
Bei der Ausnutzung einer Schwachstelle veranlasst ein
Angreifer ein Software-Produkt dazu, vom Entwickler
nicht vorgesehene Aktionen durchzuführen. So können
zum Beispiel sensible Informationen offengelegt werden
(vgl. Kapitel Diebstahl und Missbrauch von Identitätsdaten, Seite 18), eingeschleuste Schadprogramme zur
Ausführung veranlasst werden (vgl. Kapitel Schadprogramme, Seite 9), oder Software zum Absturz gebracht
werden. Schwachstellen in Software-Produkten sind
unerwünscht und häufig auch bedrohlich. Sobald sie bekannt werden, sollten sie daher zeitnah beseitigt werden.
Schwachstellen unterscheiden sich in ihrer Kritikalität,
ihrem individuellen Bedrohungspotenzial und darin, ob
bereits Gegenmaßnahmen, zum Beispiel in Form von
Updates, zur Verfügung stehen. Die Kritikalität einer
Schwachstelle ergibt sich vereinfacht aus drei Aspekten:
der Relevanz des betroffenen Software-Produkts für
Anwenderinnen und Anwender, dem Aufwand oder
den Voraussetzungen zur erfolgreichen Ausnutzung der
Schwachstelle sowie den möglichen Auswirkungen auf
die Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Zusammengenommen ergeben diese Aspekte
das individuelle Risiko einer Schwachstelle für Anwenderinnen und Anwender. Im Allgemeinen kann davon
ausgegangen werden, dass das korrekte Funktionieren
einer Software ebenso wichtig ist wie der Zweck, den sie
erfüllen soll. Eine derartige Risikobewertung kann beispielsweise unter Anwendung des BSI IT-Grundschutzes
erstellt werden.
Spätestens wenn eine Schwachstelle öffentlich wird,
muss davon ausgegangen werden, dass Angreifer aktiv
nach Wegen suchen, diese Schwachstelle für Angriffe
auszunutzen. Es ist daher im besonderen Interesse von
Nutzerinnen und Nutzern eines Software-Produkts, dass
der Hersteller die Schwachstelle durch ein Sicherheitsupdate schnellstmöglich schließt.
Um Schwachstellen zu finden und schließen zu können,
noch bevor sie ausgenutzt werden, setzen einige Unternehmen mittlerweile auf sogenannte Bug-Bounty-Programme. Hierbei werden Entwickler und IT-Sicherheitsforscher gegen eine Belohnung dazu aufgerufen,
aktiv nach Schwachstellen zu suchen. Das Suchen nach
Schwachstellen ohne Erlaubnis des Herstellers ist in der
Regel rechtlich untersagt, da die bei der Suche angewendeten Methoden zum Beispiel gegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) bei Erwerb und Einsatz der
Software verstoßen. Die Suche kann für IT-Sicherheitsforscher daher zu juristischen Konsequenzen führen,
wenn sie nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Die Anzahl von kritischen Schwachstellen kann durch
eine entsprechende Designphilosophie bereits während
der Software-Entwicklung reduziert werden. Um Software-Produkte sicherer zu gestalten, müssen Security by
Design und Security by Default umgesetzt werden. Die
Security-by-Design-Philosophie setzt bereits zu Beginn
einer Software-Entwicklung an und wird im kompletten
Produktlebenszyklus berücksichtigt. Dabei nimmt die
Sicherheit eines Software-Produkts einen vergleichbaren
Stellenwert ein, wie beispielsweise die Nutzerfreundlichkeit. Besonders bei Software, die in sensiblen Bereichen
eingesetzt wird, ist der Stellenwert sogar deutlich höher.
Das Security-by-Default-Konzept stellt die Konfiguration
einer Software bei der Auslieferung in den Fokus. So
erlaubt eine Vielzahl von Software-Produkten den Nutzerinnen und Nutzern unterschiedliche Konfigurationen
vorzunehmen, um dem jeweiligen Anwendungszweck zu
entsprechen oder zwischen Nutzbarkeit und Sicherheit
abzuwägen. Bei einer Auslieferung im Sinne des Security
by Default ist die Standardeinstellung (Default) die
sicherste Konfiguration, in der die Software betrieben
werden kann. Dieses Konzept ist relevant, da immer häufiger Fälle bekannt werden, in denen die initiale Konfiguration nicht angepasst und schließlich durch Angreifer
ausgenutzt wurde.
Der Umgang mit Schwachstellen in Software-Produkten
ist ein wesentlicher Faktor für die sichere Digitalisierung
in Deutschland. Der breitere und intensivere Einsatz von
Bug-Bounty-Programmen, CVD-Prozessen (vgl. Kapitel
Computer Emergency Response Team für Bundesbehörden,
Seite 67), Security by Design und Security by Default zeigt,
dass dieses Verständnis von immer mehr Software-Herstellern, IT-Sicherheitsforschern und staatlichen Organisationen geteilt wird.
Gerade beim Umgang mit Schwachstellen zeigte sich
auch im aktuellen Berichtszeitraum die digitale Eigenverantwortung der Anwenderinnen und Anwender.
Ihnen obliegt es, ihre Software angemessen zu pflegen.
Hierzu zählen das Einspielen von Aktualisierungen und
das Reagieren auf Herstellerhinweise, falls noch kein
Patch zur Verfügung steht. Aber selbst bei kritisch zu
wertenden Schwachstellen hat das BSI immer wieder beobachtet, dass zur Verfügung stehende Aktualisierungen
verzögert oder gar nicht eingespielt werden.
Die Mitwirkung der Anwenderinnen und Anwender war
auch im Berichtszeitraum gefordert, denn am 14. Januar
2020 endete der Support für die Microsoft-Produkte
Windows 7 und Windows Server 2008 (R2). Seitdem werden kritische oder wichtige Sicherheitsupdates für diese
Betriebssysteme nur noch für Kundinnen und Kunden
des kostenpflichtigen Extended-Security-Updates-Programms zur Verfügung gestellt. Andere Nutzer erhalten
keine Sicherheitsupdates mehr. Die Betriebssystemversi-
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