-2-
MC.DEC/5/16/Corr.1
9 December 2016
gegebenenfalls durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
verursachte Risiko einer Fehleinschätzung, Eskalation oder eines Konflikts vermindern
sollen, und die Arbeit der nach Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1039 eingerichteten
informellen Arbeitsgruppe begrüßend,
aufbauend auf dem Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1106 vom 3. Dezember 2013
über einen ersten Satz von vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der
Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, –
1.
billigt die Verabschiedung des Beschlusses des Ständigen Rates Nr. 1202 vom
10. März 2016 über vertrauensbildende Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der
Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben;
2.
betont die Wichtigkeit der Umsetzung bestehender vertrauensbildender Maßnahmen
der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien ergeben, und der Entwicklung zusätzlicher
vertrauensbildender Maßnahmen unter Beachtung der im Beschluss des Ständigen Rates
Nr. 1202 dargelegten Erwägungen;
3.
begrüßt die Aktivitäten der Teilnehmerstaaten zur Umsetzung der bestehenden
vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich
aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, und stellt
diesbezüglich die Bedeutung der kontinuierlichen Aktualisierung der nationalen Kontaktstellen für die Erleichterung von zweckdienlicher Kommunikation und Dialog fest;
4.
legt allen Teilnehmerstaaten nahe, zur Umsetzung der vertrauensbildenden
Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von
Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, beizutragen;
5.
anerkennt die Wichtigkeit eines wirksamen Informationsaustauschs zwischen den
Teilnehmerstaaten über die vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung
der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, sowie unter anderem der Gewährleistung einer raschen
Kommunikation auf technischer und strategischer Regierungsebene und der Ausarbeitung
von Verfahren für die Abhaltung von Konsultationen, um die Risiken einer Fehleinschätzung
und des möglichen Auftretens politischer oder militärischer Spannungen oder eines
Konflikts, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien
ergeben können, zu vermindern;
6.
beabsichtigt, im Rahmen der durch den Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1039
eingerichteten dimensionenübergreifenden informellen Arbeitsgruppe unter der Federführung
des Sicherheitsausschusses zu sondieren, auf welchem Wege die Arbeit der OSZE als
praktische Plattform für die konstruktive und effiziente Umsetzung gestärkt werden kann und
wie weitere vertrauensbildende Maßnahmen zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich
aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, entwickelt
werden können;