-2- MC.DEC/5/16/Corr.1 9 December 2016 gegebenenfalls durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien verursachte Risiko einer Fehleinschätzung, Eskalation oder eines Konflikts vermindern sollen, und die Arbeit der nach Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1039 eingerichteten informellen Arbeitsgruppe begrüßend, aufbauend auf dem Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1106 vom 3. Dezember 2013 über einen ersten Satz von vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, – 1. billigt die Verabschiedung des Beschlusses des Ständigen Rates Nr. 1202 vom 10. März 2016 über vertrauensbildende Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben; 2. betont die Wichtigkeit der Umsetzung bestehender vertrauensbildender Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informationsund Kommunikationstechnologien ergeben, und der Entwicklung zusätzlicher vertrauensbildender Maßnahmen unter Beachtung der im Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1202 dargelegten Erwägungen; 3. begrüßt die Aktivitäten der Teilnehmerstaaten zur Umsetzung der bestehenden vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, und stellt diesbezüglich die Bedeutung der kontinuierlichen Aktualisierung der nationalen Kontaktstellen für die Erleichterung von zweckdienlicher Kommunikation und Dialog fest; 4. legt allen Teilnehmerstaaten nahe, zur Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, beizutragen; 5. anerkennt die Wichtigkeit eines wirksamen Informationsaustauschs zwischen den Teilnehmerstaaten über die vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, sowie unter anderem der Gewährleistung einer raschen Kommunikation auf technischer und strategischer Regierungsebene und der Ausarbeitung von Verfahren für die Abhaltung von Konsultationen, um die Risiken einer Fehleinschätzung und des möglichen Auftretens politischer oder militärischer Spannungen oder eines Konflikts, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben können, zu vermindern; 6. beabsichtigt, im Rahmen der durch den Beschluss des Ständigen Rates Nr. 1039 eingerichteten dimensionenübergreifenden informellen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Sicherheitsausschusses zu sondieren, auf welchem Wege die Arbeit der OSZE als praktische Plattform für die konstruktive und effiziente Umsetzung gestärkt werden kann und wie weitere vertrauensbildende Maßnahmen zur Verminderung der Konfliktrisiken, die sich aus dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben, entwickelt werden können;

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