DIGITALE KOMPETENZ Schwerpunkt: Schulische Bildung Vorhaben zum Schwerpunkt: Schulische Bildung DigitalPakt Schule Federführendes Ressort: BMBF Ziele: • Aufbau  digitaler Lern-Infrastrukturen an allen rund 43.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland • S  icherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb • E  tablierung des Paktcharakters als zentrales Moment: Beiträge der Länder und Kommunen (Lehrerqualifizierung, Erarbeitung pä­ dagogischer Konzepte, Betrieb und Wartung) sind unverzichtbare Komplementärmaßnahmen des Bundesprogramms Der DigitalPakt Schule soll den digitalen Wandel im Schulwesen auf Basis von Art. 104c GG (geänderte Fassung) gestalten. Der Bund unterstützt Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder, digitale Bildung durch pädagogische Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und -weiterbildung umzusetzen. Sie verpflichten sich gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Der DigitalPakt Schule trägt dazu bei, die zentrale Zukunftsaufgabe „Lernen in der digitalen Welt“ mit einem flächendeckenden Infrastrukturvorhaben umzusetzen. Die Lehr-Lern-Infrastrukturen für allgemeinbildende und berufliche Schulen sollen dabei interoperabel und skalierbar gestaltet werden (insbesondere breitbandige Schulhausverkabelung, WLAN-Ausleuchtung, digitale Interaktions- und Anzeigegeräte sowie weitere Arbeitsgeräte für die päda­ gogische Nutzung). Es sollen solche gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen gefördert werden, die regionale Ansätze berücksichtigen, gleichzeitig aber einen bundesweiten, abgestimmten Innovationsimpuls erforderlich machen. Zur Bewältigung der Schulschließungen infolge der Corona-Pandemie wurde die Förderung befristet erweitert um die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie von Leihgeräten für Lehrkräfte. Im Rahmen des Konjunkturpakets wurde außerdem vereinbart, ergänzend zu diesen Investitionen zeitlich befristet Ausbildung und Finan­ zierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren zu fördern. Für die Laufzeit von fünf Jahren (2019–2024) beträgt das Finanzvolumen auf Bundesseite 6,5 Milliarden Euro. Umsetzungsschritte: • Voraussetzung: Änderung Art. 104c GG. (erledigt) • Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern. (erledigt) • B  is Ende 3. Quartal 2019: Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule. (erledigt) • B  is Ende 3. Quartal 2019: Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern. (erledigt) 18 | DIGITALISIERUNG GESTALTEN – UMSETZUNGSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG

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