1.16)
Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Binnenschifffahrt (nur
Güterverkehr)
eine Anlage oder ein System zur operativen Steuerung oder zur Disposition des
Schiffsraums der Binnenschifffahrtsflotte.
1.17)
Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen
eine Umschlaganlage in einem See- oder Binnenhafen, in der Container oder lose,
unverpackte Güter zwischen Verkehrsträgern (auch den gleichen) be- und entladen,
umgeschlagen, sortiert oder zwischenabgestellt werden.
1.18)
Hafenleitungsorgan (nur Güterverkehr)
eine Anlage oder ein System zur Koordinierung des Hafenverkehrs, zur Verwaltung des
Hafenverkehrs oder zur Koordinierung oder zur Überwachung der Tätigkeiten der Akteure in
dem betreffenden Hafen.
1.19)
Hafeninformationssystem
eine Anlage oder ein System einer übergreifenden IT-Plattform, welches als Port Community
System (PCS), Cargo Community System (CCS) oder Single Submission Portal (SSP) oder
der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Hafenanmeldungen nach Artikel 4 der
Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010
über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der
Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/6/EG (ABl. L 283 vom 29.10.2010, S.
1), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2019/883 (ABl. L 151 vom 7.6.2019, S. 116) geändert
worden ist, dient.
1.20)
Verkehrssteuerungs- und Leitsystem
eine Anlage oder ein System zur Verkehrsbeeinflussung im Straßenverkehr einschließlich
der in § 1 Absatz 4 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesfernstraßengesetzes genannten
Einrichtungen, zum Beispiel Verkehrs-, Betriebs- und Tunnelleitzentralen,
Entwässerungsanlagen, intelligente Verkehrssysteme und Fachstellen für
Informationstechnik und -sicherheit im Straßenbau, sowie der Telekommunikationsnetze der
Bundesautobahnen.
1.21)
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