Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. November 2015 eingereicht werden.
1.14)
System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von
Wertpapier- und Derivatgeschäften
ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des
Kreditwesengesetzes.
1.15)
System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und
Derivatgeschäften
ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer
Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen
Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.
1.16)
Wertpapier-Settlement-System
ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der
Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
1.17)
Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers
ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands
und für Transaktionen von Depots genutzt wird.
1.18)
System eines Zentralverwahrers
ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung
(EU) Nr. 909/2014.
1.19)
System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen
ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen
mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr
einzubringen.
1.20)
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