Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 1 500 000 Aufträge/Jahr = 3 Aufträge/Jahr x 500 000 Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte Spalte A Spalte B Nr. Anlagenkategorie 1 Stationäre medizinische Versorgung 1.1 Krankenhaus 2 2.1 2.1.1 2.2 2.2.1 3 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.2.1 3.2.2 3.3 3.3.1 4 4.1 4.2 Spalte C Spalte D Bemessungskriterium Schwellenwert Vollstationäre 30 000 Fallzahl/Jahr Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind Herstellung Produktionsstätte Umsatz in Euro/Jahr 90 680 000 Abgabe Abgabestelle Umsatz in Euro/Jahr 90 680 000 Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper Herstellung Produktionsstätte In Verkehr gebrachte 4 650 000 Packungen/Jahr Blut- oder Hergestellte oder in 34 000 Plasmaspendensteuerungssystem Verkehr gebrachte Produkte/Jahr Vertrieb Betriebs- und Lagerraum Umgeschlagene 4 650 000 Packungen/Jahr Anlage oder System zum Vertrieb Transportierte 4 650 000 verschreibungspflichtiger Arzneimittel Packungen/Jahr Abgabe Apotheke Abgegebene 4 650 000 Packungen/Jahr Laboratoriumsdiagnostik Labor Anzahl der 1 500 000 Aufträge/Jahr oder Laborinformationsverbund kumulierte Anzahl der 1 500 000 Aufträge im Verbund/Jahr Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918) 36/57

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