Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500 000 versorgten Personen wie folgt
berechnet:
1 500 000 Aufträge/Jahr = 3 Aufträge/Jahr x 500 000
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte
Spalte A
Spalte B
Nr.
Anlagenkategorie
1
Stationäre medizinische Versorgung
1.1
Krankenhaus
2
2.1
2.1.1
2.2
2.2.1
3
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.2.1
3.2.2
3.3
3.3.1
4
4.1
4.2
Spalte C
Spalte D
Bemessungskriterium Schwellenwert
Vollstationäre
30 000
Fallzahl/Jahr
Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter
sind
Herstellung
Produktionsstätte
Umsatz in Euro/Jahr
90 680 000
Abgabe
Abgabestelle
Umsatz in Euro/Jahr
90 680 000
Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und
Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper
Herstellung
Produktionsstätte
In Verkehr gebrachte
4 650 000
Packungen/Jahr
Blut- oder
Hergestellte oder in
34 000
Plasmaspendensteuerungssystem
Verkehr gebrachte
Produkte/Jahr
Vertrieb
Betriebs- und Lagerraum
Umgeschlagene
4 650 000
Packungen/Jahr
Anlage oder System zum Vertrieb
Transportierte
4 650 000
verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Packungen/Jahr
Abgabe
Apotheke
Abgegebene
4 650 000
Packungen/Jahr
Laboratoriumsdiagnostik
Labor
Anzahl der
1 500 000
Aufträge/Jahr oder
Laborinformationsverbund
kumulierte Anzahl der
1 500 000
Aufträge im
Verbund/Jahr
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1913 — 1918)
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