Spalte A
Nr.
Spalte B
Anlagenkategorie
2.2.2
Content Delivery Network
2.3
2.3.1
Vertrauensdienste
Anlage zur Erbringung von
Vertrauensdiensten
Spalte C
Bemessungskriterium
Anzahl der für Nutzer
betriebenen virtuellen
Instanzen
(Jahresdurchschnitt)
Ausgeliefertes
Datenvolumen (in
TByte/Jahr)
Spalte D
Schwellenwert
15 000
Anzahl der
ausgegebenen
qualifizierten Zertifikate
oder
Anzahl der Zertifikate
zur Authentifizierung
öffentlich zugänglicher
Server
(Serverzertifikate, z. B.
für Webserver, EMailserver, Cloudserver
(z. B. TLS/SSLZertifikate))
500 000
75 000
10 000
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1910 — 1912)
Teil 1
Grundsätze und Fristen
1.
Im Sinne von Anhang 5 ist oder sind
1.1)
Krankenhaus
ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne des § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
1.2)
Produktionsstätte für unmittelbar lebenserhaltende Medizinprodukte, die Verbrauchsgüter
sind
eine Betriebsstätte, in der Medizinprodukte für Beatmung/Tracheostomie, parenterale
Ernährung, enterale Ernährung, ableitende Inkontinenz, Dialyse und Diabetes – Typ 1
hergestellt werden.
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