Spalte A
Nr.
2
2.1
2.1.1
Spalte B
Anlagenkategorie
Abwasserbeseitigung
Siedlungsentwässerung
Kanalisation
Spalte C
Bemessungskriterium
Angeschlossene
Einwohner
Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung
Kläranlage
Ausbaugröße in
Einwohnerwerten
Steuerung und Überwachung
Leitzentrale
Ausbaugrößen der
Anlagen in
Einwohnerwerten oder
angeschlossene
Einwohner der
gesteuerten oder
überwachten Anlagen
2.2
2.2.1
2.3
2.3.1
Spalte D
Schwellenwert
500 000
500 000
500 000
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Anhang 3 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2)
Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung
(Fundstelle: BGBl. I 2016,965 - 966)
Teil 1
Grundsätze und Fristen
1.
Für die in Teil 3 Spalte B Nummer 1 genannten Anlagenkategorien gelten grundsätzlich die
Begriffsbestimmungen des § 3 Nummer 1 bis 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung.
2.
Im Sinne von Anhang 3 ist oder sind
2.1)
Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln
eine Anlage zum Herstellen von Lebensmitteln im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
2.2)
Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln
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