Spalte A Nr. 2 2.1 2.1.1 Spalte B Anlagenkategorie Abwasserbeseitigung Siedlungsentwässerung Kanalisation Spalte C Bemessungskriterium Angeschlossene Einwohner Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung Kläranlage Ausbaugröße in Einwohnerwerten Steuerung und Überwachung Leitzentrale Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen 2.2 2.2.1 2.3 2.3.1 Spalte D Schwellenwert 500 000 500 000 500 000 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Anhang 3 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 4 Absatz 3 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Ernährung (Fundstelle: BGBl. I 2016,965 - 966) Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Für die in Teil 3 Spalte B Nummer 1 genannten Anlagenkategorien gelten grundsätzlich die Begriffsbestimmungen des § 3 Nummer 1 bis 3 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung. 2. Im Sinne von Anhang 3 ist oder sind 2.1) Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln eine Anlage zum Herstellen von Lebensmitteln im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. 2.2) Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln 22/57

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