-2- MC.DEC/3/04 7. Dezember 2004 beschließt, dass die Teilnehmerstaaten Informationen über die Nutzung des Internets zu terroristischen Zwecken austauschen und mögliche Strategien zur Bekämpfung dieser Bedrohung identifizieren werden, wobei gleichzeitig die Einhaltung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen und -normen, auch in Bezug auf das Recht auf Privatsphäre sowie auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, zu gewährleisten ist; beauftragt den Generalsekretär, in Zusammenarbeit mit Interpol und anderen interessierten internationalen Organisationen 2005 eine Fachtagung zu veranstalten, auf der Informationen über das Ausmaß dieser Bedrohung sowie über den vorhandenen Rechtsrahmen und das vorhandene institutionelle Instrumentarium ausgetauscht und konkrete Maßnahmen zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in dieser Frage geprüft werden sollen.

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