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MC.DEC/3/04
7. Dezember 2004
beschließt, dass die Teilnehmerstaaten Informationen über die Nutzung des Internets
zu terroristischen Zwecken austauschen und mögliche Strategien zur Bekämpfung dieser
Bedrohung identifizieren werden, wobei gleichzeitig die Einhaltung internationaler
Menschenrechtsverpflichtungen und -normen, auch in Bezug auf das Recht auf Privatsphäre
sowie auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, zu gewährleisten ist;
beauftragt den Generalsekretär, in Zusammenarbeit mit Interpol und anderen
interessierten internationalen Organisationen 2005 eine Fachtagung zu veranstalten, auf der
Informationen über das Ausmaß dieser Bedrohung sowie über den vorhandenen Rechtsrahmen und das vorhandene institutionelle Instrumentarium ausgetauscht und konkrete
Maßnahmen zur Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in dieser Frage geprüft
werden sollen.