Handlungsfeld 1 Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung
Strategische Ziele und Maßnahmen
Digitale Kompetenz bei allen
Anwendern fördern
Digitaler Sorglosigkeit
entgegenwirken
Voraussetzungen für sichere elektronische Kommunikation
und sichere Webangebote schaffen
Verantwortungsvolles Verhalten im Cyber-Raum und das
Bewusstsein für die Chancen und spezifischen Risiken
beim Einsatz von IT-Systemen sind integraler Bestandteil
digitaler Kompetenz. Digitale Bildung muss daher künftig
zu einem festen Bestandteil des Bildungskanons werden,
von der Schule über die duale Ausbildung, die Hochschule
bis hin zur beruflichen Weiterbildung und allgemeinen
Erwachsenenbildung. Dies ist im schulischen und universitären Bereich vorrangig Aufgabe der Länder. Jede Schulabgängerin und jeder Schulabgänger sollte ein technisches Grundverständnis und grundlegende Kenntnisse
im sicheren Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik haben. Bund und Länder müssen hier noch
enger als bisher zusammenarbeiten. Die Bundesregierung
wird insbesondere die duale Berufsausbildung konsequent
auf die Erfordernisse einer digitalen Gesellschaft ausrichten und die Ausbildungsordnungen entsprechend anpassen. Überbetriebliche Bildungsstätten werden für das
Zeitalter der Digitalisierung gerüstet. Diese müssen in der
Lage sein, Weiterbildungen zur Digitalisierung auf hohem
Niveau anzubieten. Die dafür erforderlichen Ausstattungsinvestitionen werden prioritär gefördert. Darüber hinaus
wird sich die Bundesregierung bei Gewerkschaften und
Arbeitgebern dafür einsetzen, Wege für eine flexiblere und
individuellere digitale Weiterbildung zu schaffen.
Neben Bildung bedarf verantwortungsvolles und risikobewusstes Handeln regelmäßiger Sensibilisierung, um
digitaler Sorglosigkeit der Bürgerinnen und Bürger im
privaten und beruflichen Umfeld entgegenzutreten. Die
Bundesregierung wird daher in Zusammenarbeit mit
I nitiativen wie „Deutschland sicher im Netz e. V.“ die
zielgruppengerechte Sensibilisierung vorantreiben. Sie
fördert darüber hinaus gezielt Projekte, um die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die
Initiativen der Bundesregierung aus dem Themenbereich
„Cyber-Sicherheit und Gesellschaft“ werden ausgebaut
und weiterentwickelt. Dies schließt den gesellschaftlichen
Diskurs zu übergreifenden politischen Fragestellungen
im Themenkomplex Cyber mit gezielten Formaten ein.
Auch in Unternehmen muss digitaler Sorglosigkeit entgegengetreten werden. Die Bestellung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die – analog zum Datenschutzbeauftragten
– Konzeption und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen vorantreiben, ist hierzu ein probates und wirksames
Mittel. Um Cyber-Bedrohungen sichtbarer zu machen, ist
es zudem erforderlich, über aktuelle Erkenntnisse zu Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten und Dienstleistungen
zu informieren. Die Bereiche der öffentlichen Warnungen
und Handlungsanleitungen des Bundesamtes für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) vor IT-Sicherheitslücken
werden daher ausgebaut.
Eine sichere, vertrauliche, nicht manipulierbare elektronische Kommunikation ist grundlegend für die Wahrnehmung der Kommunikationsrechte, des Rechts auf Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen
und Bürger. Für Unternehmen ist sie ein wichtiger Schutz
vor Cyber-Spionage und damit Grundlage für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Eine leicht handhabbare und sichere
Verschlüsselung gewährleistet eine vertrauliche elektronische Kommunikation für alle Akteure und sollte zum
Standard werden. Forschungsvorhaben und Brancheninitiativen, die diesem Ziel dienen, werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Durch den konsequenten
Einsatz starker Verschlüsselung bei Webangeboten wird
die Sicherheit im Netz zusätzlich erhöht. Die Bundesregierung wird die spezifischen Hemmnisse beim Einsatz von
Verschlüsselungslösungen untersuchen und Initiativen
zum Abbau dieser Hemmnisse fördern.
Die Bundesregierung wird sich zudem für die Ausweitung
des Lehrangebots durch Einrichtung von zusätzlichen
Lehrstühlen und die Stärkung der vorhandenen Spitzeninstitute in den MINT-Bereichen und insbesondere in der
Informatik einsetzen, etwa bei Big-Data-Analyse, industrieller Software und IT-Sicherheit. Dabei unterstützt die
Bundesregierung auch eine stärkere Kooperation mit der
Wirtschaft, etwa über drittmittelfinanzierte Stellen und
Stiftungslösungen.
14 | Cyber-Sicherheitsstrategie
Neben diesem Ansatz der „Sicherheit durch Verschlüsselung“ verfolgt die deutsche Krypto-Strategie gleichermaßen den Ansatz der „Sicherheit trotz Verschlüsselung“.
Anwender müssen ihre Daten, Werte und Rechte auf
höchstem Niveau schützen können. Gleichzeitig sind die
deutschen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen befugt, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages notwendig ist. Um eine Aushöhlung dieser bereits bestehenden Befugnisse zu vermeiden, müssen
die technischen Fähigkeiten der Strafverfolgungs- und
Sicherheitsbehörden zur Entschlüsselung parallel zu den
technischen Entwicklungen in Sachen Verschlüsselungen
stetig fortentwickelt werden.
Cyber-Sicherheitsstrategie | 15