Handlungsfeld 1 Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung Strategische Ziele und Maßnahmen Digitale Kompetenz bei allen Anwendern fördern Digitaler Sorglosigkeit entgegenwirken Voraussetzungen für sichere elektronische Kommunikation und sichere Webangebote schaffen Verantwortungsvolles Verhalten im Cyber-Raum und das Bewusstsein für die Chancen und spezifischen Risiken beim Einsatz von IT-Systemen sind integraler Bestandteil digitaler Kompetenz. Digitale Bildung muss daher künftig zu einem festen Bestandteil des Bildungskanons werden, von der Schule über die duale Ausbildung, die Hochschule bis hin zur beruflichen Weiterbildung und allgemeinen Erwachsenenbildung. Dies ist im schulischen und universitären Bereich vorrangig Aufgabe der Länder. Jede Schulabgängerin und jeder Schulabgänger sollte ein technisches Grundverständnis und grundlegende Kenntnisse im sicheren Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnik haben. Bund und Länder müssen hier noch enger als bisher zusammenarbeiten. Die Bundesregierung wird insbesondere die duale Berufsausbildung konsequent auf die Erfordernisse einer digitalen Gesellschaft ausrichten und die Ausbildungsordnungen entsprechend anpassen. Überbetriebliche Bildungsstätten werden für das Zeitalter der Digitalisierung gerüstet. Diese müssen in der Lage sein, Weiterbildungen zur Digitalisierung auf hohem Niveau anzubieten. Die dafür erforderlichen Ausstattungsinvestitionen werden prioritär gefördert. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung bei Gewerkschaften und Arbeitgebern dafür einsetzen, Wege für eine flexiblere und individuellere digitale Weiterbildung zu schaffen. Neben Bildung bedarf verantwortungsvolles und risikobewusstes Handeln regelmäßiger Sensibilisierung, um digitaler Sorglosigkeit der Bürgerinnen und Bürger im privaten und beruflichen Umfeld entgegenzutreten. Die Bundesregierung wird daher in Zusammenarbeit mit ­I nitiativen wie „Deutschland sicher im Netz e. V.“ die zielgruppengerechte Sensibilisierung vorantreiben. Sie fördert darüber hinaus gezielt Projekte, um die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Initiativen der Bundesregierung aus dem Themenbereich „Cyber-Sicherheit und Gesellschaft“ werden ausgebaut und weiterentwickelt. Dies schließt den gesellschaftlichen Diskurs zu übergreifenden politischen Fragestellungen im Themenkomplex Cyber mit gezielten Formaten ein. Auch in Unternehmen muss digitaler Sorglosigkeit entgegengetreten werden. Die Bestellung von IT-Sicherheitsbeauftragten, die – analog zum Datenschutzbeauftragten – Konzeption und Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen vorantreiben, ist hierzu ein probates und wirksames Mittel. Um Cyber-Bedrohungen sichtbarer zu machen, ist es zudem erforderlich, über aktuelle Erkenntnisse zu Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten und Dienstleistungen zu informieren. Die Bereiche der öffentlichen Warnungen und Handlungsanleitungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor IT-Sicherheitslücken werden daher ausgebaut. Eine sichere, vertrauliche, nicht manipulierbare elektronische Kommunikation ist grundlegend für die Wahrnehmung der Kommunikationsrechte, des Rechts auf Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger. Für Unternehmen ist sie ein wichtiger Schutz vor Cyber-Spionage und damit Grundlage für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Eine leicht handhabbare und sichere Verschlüsselung gewährleistet eine vertrauliche elektronische Kommunikation für alle Akteure und sollte zum Standard werden. Forschungsvorhaben und Brancheninitiativen, die diesem Ziel dienen, werden von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Durch den konsequenten Einsatz starker Verschlüsselung bei Webangeboten wird die Sicherheit im Netz zusätzlich erhöht. Die Bundesregierung wird die spezifischen Hemmnisse beim Einsatz von Verschlüsselungslösungen untersuchen und Initiativen zum Abbau dieser Hemmnisse fördern. Die Bundesregierung wird sich zudem für die Ausweitung des Lehrangebots durch Einrichtung von zusätzlichen Lehrstühlen und die Stärkung der vorhandenen Spitzeninstitute in den MINT-Bereichen und insbesondere in der Informatik einsetzen, etwa bei Big-Data-Analyse, industrieller Software und IT-Sicherheit. Dabei unterstützt die Bundesregierung auch eine stärkere Kooperation mit der Wirtschaft, etwa über drittmittelfinanzierte Stellen und Stiftungslösungen. 14 | Cyber-Sicherheitsstrategie Neben diesem Ansatz der „Sicherheit durch Verschlüsselung“ verfolgt die deutsche Krypto-Strategie gleichermaßen den Ansatz der „Sicherheit trotz Verschlüsselung“. Anwender müssen ihre Daten, Werte und Rechte auf höchstem Niveau schützen können. Gleichzeitig sind die deutschen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen befugt, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages notwendig ist. Um eine Aushöhlung dieser bereits bestehenden Befugnisse zu vermeiden, müssen die technischen Fähigkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zur Entschlüsselung parallel zu den technischen Entwicklungen in Sachen Verschlüsselungen stetig fortentwickelt werden. Cyber-Sicherheitsstrategie | 15

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