Einleitung Die Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hat Deutschland in nur wenigen Jahren grundlegend verändert. Neue Möglichkeiten der Kommunikation, des Wissenszugangs und der innovativen Gestaltung führen zu mehr sozialer Interaktion, neuen Geschäftsmodellen und neuen Feldern für Forschung und Entwicklung. Vernetzte elektronische Geräte prägen verstärkt den Lebensund Arbeitsalltag der Menschen. Durch die zunehmende maschinelle Erzeugung von Daten sowie die zunehmende Verbreitung von intelligenten ­Z ählern und Sensoren entstehen riesige Datenmengen. Selbstlernende Maschinen können immer komplexere Aufgaben übernehmen. Abläufe, Verfahren und Produktionsprozesse werden zunehmend vernetzt, Innovationszyklen immer kürzer. Der grenzüberschreitende CyberRaum erfordert neue Ansätze. Der Staat hat die Pflicht, diese Veränderungsprozesse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der Wirtschaft und weiteren Akteuren zu bewerten, aktiv zu 4 | Cyber-Sicherheitsstrategie gestalten und Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese Veränderungsprozesse weiterzuentwickeln. Die Digitalisierung eröffnet Chancen, birgt Risiken und braucht daher Vertrauen. Eine umfassende Sicherheit ist nicht erreichbar, ein Missbrauchspotenzial wird stets ­existieren. Aufgabe des Staates und der Wirtschaft ist es, die Grundlagen für dieses Vertrauen zu schaffen. Sicherheit ist hierbei ein wesentlicher Aspekt. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch zukünftig sicher, frei und selbstbestimmt agieren können. Dies gilt gerade dann, wenn sie die Technologien und die mit deren Einsatz verbundenen Risiken aufgrund steigender Komplexität nicht im Einzelnen nachvollziehen können. Unternehmen müssen ihr Know-how auch im Zeitalter der Digitalisierung vor einem unerlaubten Zugriff schützen und die Produktionsprozesse auch dann beherrschen, wenn dabei selbstlernende Maschinen zum Einsatz kommen oder ihre Daten durch die Nutzung von Cloud-Lösungen auf Servern in der ganzen Welt verteilt sind. Mit der von der Bundesregierung im Februar 2011 be­ schlossenen „Cyber-Sicherheitsstrategie für ­Deutschland“ wurden wesentliche Weichenstellungen für eine zukunftsgerichtete Cyber-Sicherheitspolitik vorgenommen. Zahlreiche der darin vorgesehenen Maßnahmen sind seither umgesetzt worden. Als organisatorische Maßnahmen wurde mit dem Cyber-Sicherheitsrat an der Schaltstelle von Politik und Wirtschaft ein hochrangiges Gremium für strategische Impulse und mit dem Cyber-Abwehrzentrum eine Plattform für den strategischen und operativen Austausch zwischen den Behörden geschaffen. Cyber-­ Sicherheit ist inzwischen zu einem wesentlichen Baustein einer Vielzahl strategischer Konzepte und ressortüber­ greifen der Vorhaben der Bundesregierung geworden. Es hat sich gezeigt, dass auch staatliche Institutionen zur Gewährleistung von Cyber-Sicherheit zunehmend vernetzt vorgehen müssen. Innere und äußere Sicherheit im CyberRaum sind nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen. Die Wahrung der Cyber-Sicherheit und die Verteidi- gung gegen Cyber-Angriffe sind so zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe geworden, die gemeinsam zu bewältigen ist. Die strategischen Ansätze und Ziele der Cyber-Sicherheits­ strategie 2011 haben im Wesentlichen auch heute noch Bestand. Die sich stetig ändernden Rahmenbedingung­en machen es aber erforderlich, sie zu ergänzen und in einer neuen ressortübergreifenden Strategie zu bündeln, die der Relevanz und Querschnittlichkeit des Themas Cyber-Sicherheit angemessen Rechnung trägt und dieses ganzheitlich erfasst. Die Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 bildet den ressortübergreifenden strategischen Rahmen für die Aktivitäten der Bundesregierung mit Bezügen zur Cyber-Sicherheit und schreibt die Cyber-Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2011 fort. Länder und Wirtschaft wurden in diesen Entwicklungsprozess mit einbezogen. Cyber-Sicherheitsstrategie | 5

Select target paragraph3