Ständiger Strategieprozess im
Nationalen Cyber-Sicherheitsrat
Eine zukunftsoffene Cyber-Sicherheitsstrategie darf sich
nicht allein auf die Festlegung strategischer Maßnahmen
beschränken. Die Dynamik der Digitalisierung ist vielmehr
durch einen ständigen Strategieprozess zu Fragen der
Cyber-Sicherheit zu begleiten, aus dem sich weitere strategische Maßnahmen entwickeln können. Neue Gefahren
müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden. Eine maßgebliche Rolle soll
hierbei dem mit der Cyber-Sicherheitsstrategie 2011 eingerichteten Nationalen Cyber-Sicherheitsrat als strategischem
Ratgeber der Bundesregierung zukommen. Der Nationale
Cyber-Sicherheitsrat bringt hochrangige Vertreter von
Bund (Bundesministerium des Innern, Bundeskanzleramt,
Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung,
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für
Bildung und Forschung und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; anlassbezogen wird der
Kreis um weitere Ressorts erweitert) und Ländern sowie
aus der Wirtschaft an einen Tisch und bietet somit ein
geeignetes Format, um die für Deutschland im Bereich
Cyber-Sicherheit wesentlichen strategischen Themen
übergreifend voranzutreiben.
Im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat werden langfristige
Handlungsnotwendigkeiten und Trends identifiziert und
hieraus Impulse zur Stärkung der Cyber-Sicherheit in den
benannten Handlungsfeldern abgeleitet, die in die Arbeit
der Bundesregierung einfließen. Bei seinen Arbeiten wird
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der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt
auch auf das Expertenwissen aus Gesellschaft, Wirtschaft
und Wissenschaft zurückgreifen: Vorträge eingeladener
Experten zu einzelnen strategischen Themen sollen die
Diskussion und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
vorbereiten.
In Handlungsfeld 1 soll der Nationale Cyber-Sicherheitsrat
auf Basis aktueller technischer Entwicklungen insbesondere Vorschläge zur Weiterentwicklung der nationalen
Regelungen für mehr Cyber-Sicherheit machen. In Handlungsfeld 2 soll er weitere Felder für die Kooperation von
Staat und Wirtschaft für mehr Cyber-Sicherheit und entsprechende Umsetzungsvorschläge aufzeigen. In Handlungsfeld 3 soll sich der Nationale Cyber-Sicherheitsrat
der föderalen Cyber-Sicherheitsarchitektur annehmen
und wichtige Impulse in Richtung Bundesregierung und
Innenministerkonferenz geben. In Handlungsfeld 4 soll
der Nationale Cyber-Sicherheitsrat insbesondere den Austausch mit vergleichbaren strategischen Gremien anderer
wesentlicher internationaler Partner suchen, um hieraus
gegebenenfalls neue Impulse für die nationale CyberSicherheitspolitik zu generieren.
Über seine zu den jeweiligen strategischen Themen erzielten Ergebnisse wird der Nationale Cyber-Sicherheitsrat
das Bundeskabinett regelmäßig in Form eines schriftlichen Berichtes unterrichten. Der Bericht wird dem Kabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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