Handlungsfeld 4 Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und
internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
Strategische Ziele und Maßnahmen
Bilaterale und regionale Unterstützung und Kooperation zum
Auf- und Ausbau von Cyber-Fähigkeiten (Cyber Capacity Building)
Wo Ressourcen, Infrastruktur und Kapazitäten für CyberSicherheit fehlen, entstehen besondere Bedarfe. CyberBedrohungen und -Angriffe können bestimmte Staaten
und Bevölkerungsgruppen in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung stark einschränken
oder zurückwerfen. Deutschland wird ausgewählte Partnerstaaten und -regionen beim Auf- und Ausbau ihrer
präventiven und reaktiven Cyber-Sicherheitsfähigkeiten
(Netzrobustheit und Netzresilienz) unterstützen. Dazu
zählt auch die Ermutigung anderer Regionen, vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen zu vereinbaren. In
ihrer Entwicklungspolitik setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, die Potenziale der Digitalisierung weltweit zu
ermöglichen und damit verbundenen Risiken entgegenzuwirken. Beim Aufbau und der Unterstützung digitaler
Infrastrukturen in Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit spielen auch Aspekte der Sicherheit
eine besondere Rolle.
42 | Cyber-Sicherheitsstrategie
Die Bundesregierung wird weltweit als vertrauenswürdiger Akteur wahrgenommen. Auch bestehende Kompetenzen kann sie nutzen, um Partnerstaaten und
-regionen zukünftig verstärkt durch Cyber Capacity
Building zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem
die Entwicklung eigener Cyber-Sicherheitsstrategien,
Gesetzgebungen, Institutionen, Zertifizierung, Forschung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie
regionale Initiativen. Insbesondere dort, wo Menschen
der Erstzugang zum Cyber-Raum dank entwicklungspolitischer Maßnahmen ermöglicht wird, müssen die
Rahmenbedingungen und Kenntnisse für seine sichere
und verlässliche Nutzung unterstützt werden.
Internationale Strafverfolgung
stärken
Deutschland wird sich international für die Bekämpfung
von Cyber-Kriminalität einsetzen. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung und gemeinsame polizeiliche Ermittlungsfähigkeit werden dafür gestärkt. Die Bundesregierung wird sich für eine Verbesserung der internationalen
rechtlichen Rahmenbedingungen für Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung einsetzen und sich dazu insbesondere aktiv an den auf internationaler Ebene bestehenden
Initiativen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für
grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden im Cyber-Raum beteiligen. Für eine
wirksame Strafverfolgung werden zudem Möglichkeiten
zur Vereinfachung und Beschleunigung von Rechtshilfeersuchen mit ausgewählten internationalen Partnern erarbeitet werden. Die Bundesregierung wird sich zudem international auch weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst
viele Staaten dem Übereinkommen des Europarates über
Computerkriminalität (Budapester Konvention) beitreten
und diese in nationales Recht umsetzen.
Cyber-Sicherheitsstrategie | 43