Handlungsfeld 3 Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur Strategische Ziele und Maßnahmen Strafverfolgung im Cyber-Raum intensivieren Die Bundesregierung wird ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Cyber-Kriminalität in den kommenden Jahren weiter intensivieren. Hierzu ist ein enger Informationsaustausch und Wissenstransfer auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten. Besondere Bedeutung kommt zudem der weiteren technischen und fachlichen Befähigung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden zu. Die entsprechenden bedarfsorientierten Aus- und Fortbildungsinhalte werden weiterentwickelt. Die Bundesregierung wird sich zudem dafür einsetzen, dass im Rahmen der Personalentwicklung die Voraussetzungen für die Gewinnung und Entwicklung von qualifiziertem Personal in den Aufgabenbereichen Aufklärung, Cyber-Kriminalität und digitale Forensik 30 | Cyber-Sicherheitsstrategie Cyber-Spionage und Cyber-Sabotage effektiv bekämpfen verbessert werden. Bei den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sollten leistungsstarke Analyse- und Auswerte­systeme aufgebaut werden. Bei neuen Technologien wird sich die Bundesregierung ­ dafür einsetzen, dass Befugnisse und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden mit den aktuellen Entwicklungen Schritt halten, damit keine Lücken in der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung entstehen. Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der informationstechnischen Überwachung müssen technikoffen ausgestaltet werden. So ist gewährleistet, dass ihre Umsetzung nach dem Stand der Technik möglich ist und effizient gestaltet werden kann. Für ausländische Nachrichtendienste stellen CyberAngriffe auf IT-Systeme von staatlichen Stellen, Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen sowie deren Beschäftigte eine bedeutende Methode der Informationsbeschaffung dar. Die Bundesregierung ist dem mit einer Neuausrichtung der Spionageabwehr entgegengetreten und wird den eingeschlagenen Weg des verstärkten 360-Grad-Blickes, also der Beobachtung grundsätzlich aller Aktivitäten fremder Nachrichtendienste in Deutschland, fortsetzen. Die Abteilung Spionageabwehr im BfV wird hierzu personell weiter verstärkt und organisatorisch zielgenauer strukturiert. Die Abwehr von Cyber-Spionage (d. h. die technische und fachliche Analyse sowie Bewertung der gegen Bundesbehörden und sonstige Ziele gerichteten Angriffe mit mutmaßlich nachrichtendienstlichem Hintergrund) bildet hierbei einen Schwerpunkt. Darüber hinaus wird das BfV noch intensiver gegen Cyber-Angriffe mit extremistischem und terroristischem Hintergrund vorgehen. Cyber-Sicherheitsstrategie | 31

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