Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur Handlungsfeld 3 Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum weiterentwickeln Die Fähigkeit zur Analyse und Reaktion vor Ort stärken Strafverfolgung im Cyber-Raum intensivieren Cyber-Spionage und Cyber-Sabotage effektiv bekämpfen Ein Frühwarnsystem gegen Cyber-Angriffe aus dem Ausland Gründung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit stärken CERT-Strukturen in Deutschland stärken Die Bundesverwaltung sichern Zwischen Bund und Ländern eng zusammenarbeiten Ressourcen einsetzen, Personal gewinnen und entwickeln Bund – Länder – Kommunen 26 | Cyber-Sicherheitsstrategie Der Staat muss Sicherheit, Recht und Freiheit in unserem Land auch im Cyber-Raum gewährleisten. Hierzu bedarf es einer zeitgemäßen CyberSicherheitsarchitektur, die die verschiedenen Akteure auf Bundesebene wirksam verzahnt und daneben die Länder, Kommunen und die Wirtschaft im Blick behält. Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass heute eine Vielzahl von staatlichen Stellen in Bund und Ländern mit Fragen der Cyber-Sicherheit befasst ist. Das Aufgabenfeld ist breit und reicht – unter Beachtung der verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen – von der Prävention, der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung über die Spionageabwehr und nachrichtendienstliche Aufklärung bis zur Cyber-Verteidigung. Dabei sind sowohl innere wie äußere Sicherheit im Cyber-Raum gleichermaßen betroffen. Der Staat muss seine Institutionen so aufstellen, dass sie ihren Schutzauftrag für die Gesellschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung wahrnehmen können, und sich selbst wirksam gegen Cyber-Angriffe sichern. Eine moderne Cyber-Sicherheitsarchitektur begreift CyberSicherheit vor diesem Hintergrund als permanente gesamtstaatliche Aufgabe, die gemeinsam zu bewältigen ist. Wesentlich ist, dass im Bedarfsfall Informationen verteilt werden und die Aufgabenwahrnehmung effizient koordiniert wird. Föderalen, ressort- und behörden- sowie grenzübergreifenden Synergien kommt besondere Bedeutung zu. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum bietet auf Bundesebene bereits die entsprechende Struktur, unter deren Dach die einzelnen Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Es gilt, diese Zusammenarbeit zu intensivieren und die Länder künftig stärker einzubinden. Die Bundesregierung wird dabei die rechtlichen Zuständigkeiten sowie die technischen und personellen Fähigkeiten überprüfen, eng aufeinander ausrichten und – wo erforderlich – anpassen. Nur so kann die staatliche Handlungsfähigkeit zur Prävention, Erkennung, Aufklärung, Abwehr und Verfolgung von Cyber-Angriffen auch im Zeitalter der Digitalisierung erhalten bleiben. Cyber-Sicherheitsstrategie | 27

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