Leistungsfähige und
nachhaltige gesamtstaatliche
Cyber-Sicherheitsarchitektur
Handlungsfeld 3
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum
weiterentwickeln
Die Fähigkeit zur Analyse und
Reaktion vor Ort stärken
Strafverfolgung im Cyber-Raum intensivieren
Cyber-Spionage und Cyber-Sabotage
effektiv bekämpfen
Ein Frühwarnsystem gegen Cyber-Angriffe
aus dem Ausland
Gründung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)
Verteidigungsaspekte der Cyber-Sicherheit stärken
CERT-Strukturen in Deutschland stärken
Die Bundesverwaltung sichern
Zwischen Bund und Ländern eng zusammenarbeiten
Ressourcen einsetzen, Personal
gewinnen und entwickeln
Bund – Länder – Kommunen
26 | Cyber-Sicherheitsstrategie
Der Staat muss Sicherheit, Recht und Freiheit in
unserem Land auch im Cyber-Raum gewährleisten. Hierzu bedarf es einer zeitgemäßen CyberSicherheitsarchitektur, die die verschiedenen
Akteure auf Bundesebene wirksam verzahnt und
daneben die Länder, Kommunen und die Wirtschaft im Blick behält.
Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass heute
eine Vielzahl von staatlichen Stellen in Bund und Ländern
mit Fragen der Cyber-Sicherheit befasst ist. Das Aufgabenfeld ist breit und reicht – unter Beachtung der verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen – von der Prävention, der
Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung über die Spionageabwehr und nachrichtendienstliche Aufklärung bis
zur Cyber-Verteidigung. Dabei sind sowohl innere wie
äußere Sicherheit im Cyber-Raum gleichermaßen betroffen. Der Staat muss seine Institutionen so aufstellen, dass
sie ihren Schutzauftrag für die Gesellschaft auch im Zeitalter der Digitalisierung wahrnehmen können, und sich
selbst wirksam gegen Cyber-Angriffe sichern.
Eine moderne Cyber-Sicherheitsarchitektur begreift CyberSicherheit vor diesem Hintergrund als permanente gesamtstaatliche Aufgabe, die gemeinsam zu bewältigen ist.
Wesentlich ist, dass im Bedarfsfall Informationen verteilt
werden und die Aufgabenwahrnehmung effizient koordiniert wird. Föderalen, ressort- und behörden- sowie grenzübergreifenden Synergien kommt besondere Bedeutung
zu. Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum bietet auf Bundesebene bereits die entsprechende Struktur, unter deren
Dach die einzelnen Akteure im Rahmen ihrer jeweiligen
Zuständigkeiten zusammenarbeiten. Es gilt, diese Zusammenarbeit zu intensivieren und die Länder künftig stärker
einzubinden. Die Bundesregierung wird dabei die rechtlichen Zuständigkeiten sowie die technischen und personellen Fähigkeiten überprüfen, eng aufeinander ausrichten
und – wo erforderlich – anpassen. Nur so kann die staatliche Handlungsfähigkeit zur Prävention, Erkennung,
Aufklärung, Abwehr und Verfolgung von Cyber-Angriffen auch im Zeitalter der Digitalisierung erhalten bleiben.
Cyber-Sicherheitsstrategie | 27