Handlungsfeld 2 Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft Strategische Ziele und Maßnahmen Mit den Providern zusammenarbeiten IT-Sicherheitsdienstleister einbeziehen Eine Plattform für vertrauensvollen Informationsaustausch schaffen Eine Schlüsselrolle kommt der Zusammenarbeit mit den Providern zu. Dies gilt im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere für Maßnahmen der Provider zur Erkennung von Cyber-Bedrohungen, zum Umgang mit erkannten Vorfällen/Infektionen und zur Abschwächung laufender Angriffe. Der Ausbau datenschutzkonformer Sensorik zur Anomalieerkennung im Netz ist hierbei ein wirksames Mittel, um die Datensicherheit im Netz generell zu erhöhen. Um die Rechte der Betroffenen zu schützen, sollen die Erkenntnisse anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden. In Zeiten des IT-Fachkräftemangels haben Staat und Wirtschaft ein Interesse daran, den gegenseitigen Austausch von IT-Fachwissen und die Bildung von Spezialisten-Netzwerken zu befördern. Im Rahmen des geltenden Rechts werden zukünftig private IT-Sicherheitsdienstleister im Bedarfsfall stärker als in anderen Bereichen staatlichen Handelns eingebunden. Die Bundesregierung wird daher gezielt Möglichkeiten zur Förderung kompetenter und vertrauenswürdiger IT-Sicherheitsdienstleister wahrnehmen. Sie wird darüber hinaus gemeinsam mit Vertretern der deutschen IT-Sicherheitswirtschaft personelle Austauschprogramme im Cyber-Sicherheitsbereich konzipieren und umsetzen. Der staatlichen Geheimhaltung und dem Schutz von Dienstgeheimnissen ist dabei ebenso Rechnung zu tragen wie dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen. Der kooperative Ansatz umfasst auch den intensiven gegenseitigen Informationsaustausch. Die Bundesregierung wird hierfür eine Kooperationsplattform für Staat und Wirtschaft institutionalisieren, die innerhalb der vorgegebenen rechtlichen Grenzen vor allem einen Austausch relevanter Lageinformationen zur Abwehr von Cyber-Angriffen ermöglicht. 24 | Cyber-Sicherheitsstrategie Cyber-Sicherheitsstrategie | 25

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