Handlungsfeld 1 Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung Strategische Ziele und Maßnahmen Digitalisierung sicher gestalten IT-Sicherheitsforschung vorantreiben Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erwarten, dass die durch die Digitalisierung erfolgenden Veränderungen vom Staat bewertet und aktiv gestaltet ­werden. Beispiele hierfür sind das E-Health-Gesetz sowie das ITSicherheitsgesetz. Dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden. Hierbei werden neue Technologien, neue Geschäftsmodelle und ein sich wandelndes Anwenderverhalten ebenso zu berücksichtigen sein wie neue Bedrohungen sowie neue europäische und internationale Vorgaben, zum Beispiel durch die EU-Richtlinie zur Netzund Informationssicherheit. Vorgaben für eine angemessene Verteilung von Verantwortlichkeiten und Sicherheitsrisiken im Netz zum Beispiel durch Produkthaftungsregeln für IT-Sicherheitsmängel und Sicherheitsvorgaben für Hardund Softwarehersteller werden geprüft. Bereits bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes sollten zudem die Auswirkungen des Einsatzes digitaler Technologien, insbesondere auf die Cyber-Sicherheit, berücksichtigt werden. Um die Chancen der Digitalisierung in allen Bereichen wie zum Beispiel Industrie 4.0, Medizintechnik und Mobilität 4.0 voll auszuschöpfen, werden neue, ganzheitliche IT-Sicherheitslösungen benötigt. Daher müssen bereits heute innovative IT-Sicherheitslösungen von morgen erforscht und umgesetzt werden. Die Bundesregierung baut hierfür das Forschungsrahmenprogramm zur ITSicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015–2020“ weiter aus und vernetzt dieses eng mit den anderen Maßnahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie. Daneben soll die frühzeitige Umsetzung von Sicherheitsanforderungen rechtlich eingefordert werden können, um deren Berücksichtigung bereits am Beginn einer technischen Entwicklung (Security-by-design) sicherzustellen. Zu diesem Zweck steht das BSI den Bundesressorts als zentrale Beratungsstelle zur Verfügung. Die Digitalisierung der Mobilität und der damit verbundene Zuwachs an Daten stellen neue grenzüberschreitende Anforderungen an die Sicherheit von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie an den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Deutschland wird sich aktiv für die Schaffung internationaler Standards insbesondere auf Ebene der UNECE einsetzen, um für ausreichenden Schutz vor Manipulationen und Missbrauch der technischen Strukturen als auch der Daten und Prozesse zu sorgen. 18 | Cyber-Sicherheitsstrategie In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Kompetenzzentren für IT-Sicherheitsforschung CRISP (Darmstadt), CISPA (Saarbrücken) und KASTEL (Karlsruhe) weiter gestärkt. Diese greifen kontinuierlich aktuelle Forschungsthemen auf, stellen Einschätzungen und Bewertungen für die Politik bereit und entwickeln konkrete Lösungen. Die in zahlreichen staatlich geförderten Projekten entwickelten anwendungsbezogenen Forschungsergebnisse sollen möglichst schnell in Produkte und Verfahren umgesetzt und vermarktet werden. Für den militärischen Anwendungsbereich der IT- und Cyber-Sicherheit übernimmt diese Aufgabe der Cyber-Cluster an der Universität der Bundeswehr in München mit dem Forschungsinstitut Cyber Defence und Smart Data (CODE). Die kommerzielle Nutzung und Weiterentwicklung innovativer und neuer Ideen in der IT-Sicherheit in Unternehmen und Start-ups soll explizites Ziel und Bestreben staatlicher Investitionen sein, um so einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zu realisieren. Parallel kann das aktive Technologie-Scouting dazu beitragen, dass modernste Technologien schnell entdeckt, eingeführt und weiterentwickelt werden. Auch private Venture-Capital-Investoren können an dieser Stelle eine wichtige Rolle spielen. Cyber-Sicherheitsstrategie | 19

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