StGB
311.0
§ 218236
Exhibitionismus
Wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten
geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu
erregen, eine sexuelle Handlung vornimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu
sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 218a
Pornographie237
1) Wer pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornographische Vorführungen einer Person, die das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, anbietet, zeigt, überlässt, sonst zugänglich macht oder durch Radio,
Fernsehen oder andere elektronische Medien verbreitet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.238
2) Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Abs. 1 öffentlich
ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen. Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornographischen
Charakter hinweist, bleibt straflos.239
3) Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Abs. 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt,
anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.240
4) Wer sich Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Abs. 1, die
Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, verschafft oder solche besitzt, ist mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.241
5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer die in Abs. 1
bis 3 bezeichneten Taten gewerbsmässig oder als Mitglied einer kriminellen
Vereinigung begeht.242
6) Gegenstände oder Vorführungen im Sinne dieser Bestimmung sind
nicht pornographisch, wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben.243
Fassung: 01.01.2017
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