Französische Nationale Strategie FüR DIE Digitale Sicherheit — 4. ZIEL
niveau zu erreichen, das der Nutzung des Produktes
oder der Dienstleistung während des Entwurfes oder
der Entwicklung entspricht. Bei Nutzungen, die dies
rechtfertigen, tragen sie auch zum Einrichten von
Vorrichtungen ein, mit denen das Sicherheits- und
Vertrauensniveau dieser Produkte und Dienstleistungen unabhängig bewertet werden kann und ihren potenziellen Benutzern über eine Kennzeichnung angemessene Garantien geboten werden können.
Parallel dazu muss der rechtliche Rahmen für diese
neuen Produkte und Dienstleistungen vorhergesehen
werden. Zum Beispiel muss der Gesetzgeber angesichts der baldigen Einführung von selbstfahrenden
Fahrzeugen die Bedingungen für ihre sichere Verkehrsteilnahme vorbereiten. Die Cybersicherheit muss
in den internationalen Arbeitsgruppen berücksichtigt werden, die das Regelwerk und die technischen
Kontrollverfahren definieren.
Für andere Produkt- oder Dienstleistungsarten
muss eine angemessene Kennzeichnung den Verbraucher über ihre wesentlichen digitalen Merkmale und
insbesondere über die Verarbeitung der erfassten
Daten informieren. Für bestimmte Sektoren, wie
z.B. dem Gesundheitssektor, wird eine systematische
Kennzeichnung der digitalen Produkte und Dienstleistungen untersucht.
Frankreich wird versuchen, weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an der Umsetzung
dieser Praktiken zu beteiligen, um eine digitale Vertrauens- und Sicherheitszone zu schaffen. Die mit
Deutschland begonnenen Arbeiten zum Cloud Computing und zum gesicherten E-Mail-Austausch gehen
in diese Richtung.
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Die Anforderung der Cybersicherheit in öffentliche Aufträge und Unterstützungen integrieren.
Zum Schutz seiner Souveränität und vor allem zum
Schutz seiner Informationen, die unter die Geheimhaltung der nationalen Verteidigung fallen, bewahrt
Frankreich seine finanziellen und industriellen Fähigkeiten zum Entwickeln von Lösungen, die die höchsten
Sicherheitsniveaus erreichen.
Allgemein muss die gesamte Verwaltung bei der
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Vergabe von öffentlichen Aufträgen als Vorbild dienen,
indem sie Sicherheitskriterien angemessener Niveaus in
die Wahl digitaler Produkte und Dienstleistungen mit
einbezieht.
Ab 2016 profitieren alle Produkte oder Dienstleistungen, die in ein IT-System eingebettet sind oder sich
darauf stützen und an einer öffentlichen Ausschreibung
oder Projektausschreibung teilnehmen oder öffentliche
Gelder in Anspruch nehmen wollen, von einem Bonusfaktor, wenn ihnen eine Risikoanalyse zur Cybersicherheit, die der vorgesehenen Nutzung des Produktes
oder der Dienstleistung entspricht, und die technische
Antwort beiliegt.
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Den Export und die Internationalisierung der
Unternehmen des Sektors unterstützen.
Um die wirtschaftliche Entwicklung der Cybersicherheitsindustrie zu unterstützen, bemüht sich
Frankreich um eine verstärkte Sichtbarkeit und
Wettbewerbsfähigkeit des französischen Angebots auf
internationaler Ebene und um einen leichteren Zugang der KMU und Startups zu den internationalen
Märkten.
Die Koordination zwischen den Ministerien wird
strukturiert und verstärkt. Über die derzeit oft einzeln
und isoliert stattfindenden Aktionen der Ministerien
und staatlichen Stellen hinaus wird eine angemessene
Organisation zur Unterstützung der französischen Unternehmen eingerichtet.
Zusätzlich zur möglichen Erstellung von speziellen
Unterstützungsvorrichtungen für die Akteure des Bereichs der Cybersicherheit, werden die Zugangsbedingungen zu den existierenden Unterstützungsvorrichtungen sowie ihre Umsetzungsmodalitäten geklärt
und optimiert. Die Kontrollverfahren für den Export
von Cybersicherheitslösungen werden geklärt und optimiert.
Darüber hinaus werden die aus dem privaten Sektor stammenden Initiativen zur Zusammenarbeit für
die Begleitung von KMU und Startups auf der internationalen Ebene ähnlich wie die « French tech » Realisierungen unterstützt.