Französische Nationale Strategie FüR DIE Digitale Sicherheit — 2. ZIEL Vorrichtungen für die Identitätszusammenlegung vorsieht, um dieselbe digitale Identität zur Authentifizierung in verschiedenen Diensten benutzen zu können. Dank dieser Vorrichtungen kann ein Dritter, der die Identitätszusammenlegung verwaltet, feststellen, ob die von verschiedenen Stellen ausgegebenen digitalen Identitäten einer bestimmten Identitätszusammenlegung vertrauenswürdig sind. Vorbehaltlich der Einhaltung der angemessenen Sicherheitsanforderungen für die Nutzungen und Bedrohungen, verstärken diese Vorrichtungen das Vertrauen der Nutzer in ihr digitales Leben, denn sie verbessern den Informationsfluss und schränken gleichzeitig das Risiko einer ungewünschten Nutzung ihrer persönlichen Daten ein. Für vertraulichere Nutzungen wie z.B. solche, die das demokratische Leben betreffen, oder der internationale Austausch rechtlicher Informationen, werden systematisch hohe Vertrauensniveaus in den Vorrichtungen und Diensten angewendet. Diese erhöhten Vertrauensniveaus werden sich auf die vorhandenen nationalen industriellen Strukturen und Sicherheitszertifizierungs-Schemata stützen. Frankreich wird das Privatleben und die persönlichen Daten seiner Staatsangehörigen schützen. Auf das Recht auf Privatleben und die individuelle und kollektive Kontrolle über die persönlichen Daten wird immer wenn notwendig bestanden. Dies gilt besonders bei bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen zwischen Staaten. Um die Franzosen über die Verwendungsweise der Daten durch die digitalen Dienste zu informieren, wird im Laufe des Jahres 2016 eine angemessene Kennzeichnung eingeführt und mit den dazu gewillten Staaten geteilt. Diese Kennzeichnung wird mit den europäischen Arbeiten übereinstimmen, die im Rahmen der europäischen Verordnung zum Schutz der persönlichen Daten durchgeführt werden. Sie zeigt die wesentlichen Merkmale der Verwendungsbedingungen der digitalen Plattformen und Dienste oder der Zahlungsmittel. > Für alle Unternehmen und die Öffentlichkeit zugängliche technische Lösungen zum Absichern des digitalen Lebens vorschlagen. Die staatlichen Stellen werden Sicherungslösungen für persönliche Endgeräte kennzeichnen. Diese Kennzeichnung wird mit der oben genannten abgestimmt, damit die Benutzer über eventuelle Informationsübertragungen an einen Dritten im Rahmen dieses Schutzes informiert werden. Nach ihrer Schaffung wird die oben genannte Anlaufstelle für Cyberverbrechensopfer diese Kennzeichnungen im Rahmen ihres Vorbeugungsauftrags bei den betroffenen Publikumskreisen bekannt machen. Darüber hinaus wird das zugängliche und angemessene Lösungsangebot zur Sicherung des digitalen Lebens kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstützt, sofern dies durch das Investitionsprogramm in die Zukunft begonnen werden konnte. Die Entwicklungen französischer Lösungen werden genauso unterstützt wie Freeware-Communities, die Sicherheitslösungen entwickeln. > Die bereits bestehende gegenseitige internationale Rechtshilfe verstärken und die Grundlagen der Budapester Konvention zur Bekämpfung der Cyberkriminalität universell verbreiten. Die 2001 im Europarat verabschiedete Budapester Konvention ist ein Referenzwerk für die Zusammenarbeit von Staaten auf allen fünf Kontinenten im Kampf gegen die Cyberkriminalität geworden. Dieses von 46 Staaten, einschließlich 7 Nichtmitgliedern des Europarats, ratifizierte Werk wird schon auf die eine oder andere Weise von 125 Staaten anerkannt (Unterzeichner; zur Mitgliedschaft eingeladene Staaten; Staaten, die wegen der Aussicht auf zukünftige Mitgliedschaft technische Hilfe erhalten; Staaten, die internes Recht an das Modell der Konvention angepasst haben). Es ist heute sehr wichtig, sowohl das Normengerüst als auch die Zusammenarbeit, die in diesem Text festgelegt werden, universell zu verbreiten und zu konsolidieren. Darüber hinaus wird Frankreich in der Europäischen Union für die Definition einer vereinfachten justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten werben, um die Datenübertragung zu beschleunigen und illegale Aktivitäten auszumerzen. 23

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