-3- PC.DEC/1202 10 March 2016 verwendeten Begriffe samt einer Erklärung oder Definition der einzelnen Begriffe zur Verfügung. Jeder Teilnehmerstaat wählt dazu auf freiwilliger Basis jene Begriffe aus, deren Weitergabe er für besonders zweckmäßig hält. Auf längere Sicht nehmen sich die Teilnehmerstaaten vor, ein einvernehmliches Glossar zu erstellen. 10. Zur Erleichterung der Kommunikation über die VBMs nutzen die Teilnehmerstaaten für ihren freiwilligen Meinungsaustausch − vorbehaltlich des einschlägigen OSZEBeschlusses − die Plattformen und Mechanismen der OSZE, unter anderem das vom Konfliktverhütungszentrum des OSZE-Sekretariats betriebene OSZE-Kommunikationsnetz. 11. Die Teilnehmerstaaten treten auf Ebene der benannten nationalen Experten alljährlich mindestens dreimal im Rahmen des Sicherheitsausschusses und von dessen mit Beschluss Nr. 1039 des Ständigen Rates eingesetzter Informeller Arbeitsgruppe (IWG) zusammen, um die ausgetauschten Informationen zu besprechen und Überlegungen über eine entsprechende Weiterentwicklung der VBMs anzustellen. Kandidaten für die weitere Prüfung durch die IWG könnten unter anderem Vorschläge aus der vom Vorsitz der IWG am 9. Juli 2012 unter der Dokumentennummer PC.DEL/682/12 verteilten konsolidierten Liste sein, über die nach entsprechender Diskussion mit Konsens zu entscheiden sein wird. Die folgenden VBMs wurden erstmals mit Beschluss Nr. 1202 des Ständigen Rates vom 10. März 2016 verabschiedet: 12. Die Teilnehmerstaaten tauschen auf freiwilliger Basis Informationen aus und fördern den Austausch zwischen den Staaten in verschiedenen Formaten – darunter Workshops, Seminare und Runde Tische –, auch auf regionaler bzw. subregionaler Ebene, um das Spektrum an kooperativen Maßnahmen sowie anderen Prozessen und Mechanismen auszuloten, die die Teilnehmerstaaten zur Verringerung der Konfliktrisiken, die sich aus der Nutzung von ICTs ergeben, befähigen könnten. Diese Aktivitäten sollten darauf abzielen, Konflikte, die sich aus der Nutzung von ICTs ergeben, zu verhüten und eine friedliche Nutzung von ICTs aufrechtzuerhalten. Im Hinblick auf diese Aktivitäten wird den Teilnehmerstaaten unter anderem nahegelegt, – die Aktivitäten in einem Geiste durchzuführen, der die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Transparenz, Berechenbarkeit und Stabilität stärkt; – mit diesen Aktivitäten die Bemühungen der Vereinten Nationen zu ergänzen und Überschneidungen mit der Arbeit anderer Foren zu vermeiden und – die Erfordernisse und Anforderungen der Teilnehmerstaaten, die sich an diesen Aktivitäten beteiligen, zu berücksichtigen. Den Teilnehmerstaaten wird nahegelegt, Vertreter aus dem Privatsektor, der Wissenschaft, von Exzellenzzentren und aus der Zivilgesellschaft einzuladen und in diese Aktivitäten einzubinden. 13. Die Teilnehmerstaaten führen auf freiwilliger Basis Aktivitäten für Beamte und Sachverständige durch, um autorisierte und geschützte Kommunikationskanäle zu ermöglichen und das Risiko einer Fehleinschätzung, Eskalation oder eines Konflikts zu

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