Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ständiger Rat PC.DEC/1202 10 March 2016 GERMAN Original: ENGLISH 1092. Plenarsitzung StR-Journal Nr. 1092, Punkt 1 der Tagesordnung BESCHLUSS Nr. 1202 VERTRAUENSBILDENDE MASSNAHMEN DER OSZE ZUR VERMINDERUNG DER KONFLIKTRISIKEN, DIE SICH AUS DEM EINSATZ VON INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN ERGEBEN Die OSZE-Teilnehmerstaaten kamen im Beschluss Nr. 1039 des Ständigen Rates (26. April 2012) überein, die individuellen und kollektiven Bemühungen um die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICTs) und von deren Nutzung (im Folgenden als „Sicherheit der ICTs und von deren Nutzung“ bezeichnet) umfassend und dimensionsübergreifend im Einklang mit den OSZE-Verpflichtungen und in Zusammenarbeit mit einschlägigen internationalen Organisationen zu verstärken. Ferner beschlossen sie, einen Satz von Entwürfen für vertrauensbildende Maßnahmen (VBMs) auszuarbeiten, die die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, Transparenz, Berechenbarkeit und Stabilität stärken und das gegebenenfalls mit der ICT-Nutzung verbundene Risiko einer Fehleinschätzung, Eskalation oder eines Konflikts vermindern sollen. Unter Hinweis auf die Rolle der OSZE als regionale Abmachung im Sinne von Kapitel VIII der UN-Charta bekräftigen die OSZE-Teilnehmerstaaten, dass die in der OSZE ausgearbeiteten VBMs die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Förderung von VBMs im Bereich der Sicherheit der ICTs und von deren Nutzung ergänzen. Die Umsetzung der vertrauensbildenden Maßnahmen der OSZE im Bereich der Sicherheit der ICTs und von deren Nutzung durch die OSZE-Teilnehmerstaaten erfolgt im Einklang mit dem Völkerrecht, darunter unter anderem die UN-Charta und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, sowie mit der Schlussakte von Helsinki und ihrer Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Die folgenden VBMs wurden erstmals mit Beschluss Nr. 1106 des Ständigen Rates vom 3. Dezember 2013 verabschiedet: 1. Die Teilnehmerstaaten stellen ihre nationalen Sichtweisen zu verschiedenen Aspekten nationaler und grenzüberschreitender Bedrohungen für die ICTs und deren Nutzung auf freiwilliger Basis zur Verfügung. Den Umfang dieser Informationen bestimmen die bereitstellenden Staaten.

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