DIE LAGE DER IT-SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND 2020 | ZIELGRUPPENSPEZIFISCHE ERKENNTNISSE UND LÖSUNGEN
bewusstsein zu erhöhen, ihre Beurteilungsfähigkeit zu
steigern und ihre Lösungskompetenz zu stärken.
Digitalen Verbraucherschutz vorantreiben
Mit der Einrichtung eines eigenen Organisationsbereichs
am neuen Standort Freital intensiviert das BSI seine Arbeit
im digitalen Verbraucherschutz. Expertinnen und Experten werden sich hier unter anderem damit beschäftigen,
wie der staatliche Rahmen für Cyber-Sicherheit verbraucherfreundlich gestaltet, sichere Verbraucherprodukte
und ‑dienste angeboten und Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Themen der Cyber-Sicherheit
serviceorientiert bearbeitet werden können.
Durch Kooperationen neue Perspektive gewinnen
Um den Verbraucherschutz wirksam zu gestalten, ist das
Zusammenwirken von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
notwendig. So hat das BSI mit der Verbraucherzentrale
NRW im Jahr 2017 und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. im Jahr 2020 ein Memorandum of Understanding mit dem Ziel einer vertieften Zusammenarbeit
geschlossen. Der kooperative Ansatz umfasst zudem
den Austausch mit der Wissenschaft, um Perspektiven
unterschiedlicher Fachdisziplinen in die Arbeit einfließen
zu lassen und gemeinsam an innovativen Lösungskonzepten zu arbeiten. So veranstaltete das BSI gemeinsam mit
dem Netzwerk Verbraucherforschung im September 2019
ein interdisziplinäres Verbraucherforschungsforum zum
Thema Digital Nudging. Bei der Veranstaltung wurden
Erkenntnisse aus der Verhaltensökonomik auf Fragestellungen der Informationssicherheit angewandt. Im
Mittelpunkt der Diskussion stand stets das gemeinsame
Ziel: die Stärkung des digitalen Verbraucherschutzes in
Deutschland.
2.1.3 Das IT-Sicherheitskennzeichen –
Transparenz für Verbraucherinnen
und Verbraucher
cher sollen somit dazu befähigt werden, vor dem Kauf eine
Bewertung der Sicherheitseigenschaften von Produkten
und Diensten vornehmen zu können. Dazu sollten die
Anforderungsdokumente transparent und verständlich im
Rahmen des Informationsangebots zum IT-Sicherheitskennzeichen erklärt werden. Der Einfluss von IT-Sicherheitsmerkmalen auf die Kaufentscheidung der Verbraucherinnen und Verbraucher soll so einen Beitrag dazu
leisten, das Sicherheitsniveau für Produkte am Verbrauchermarkt signifikant zu steigern.
Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen sollen die Hersteller
von Internet of Things (IoT, Internet der Dinge)-Produkten
für Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem ein
Instrument erhalten, um die Sicherheitsfunktionalitäten
ihrer Produkte herauszustellen und dabei die Transparenz
bezüglich der Informationssicherheit der gekennzeichneten Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher
zu erhöhen. Das IT-Sicherheitskennzeichen soll dazu mit
einem dynamischen Informationsangebot für Verbraucherinnen und Verbraucher verknüpft werden, welches
neben der Transparenz über die Sicherheitseigenschaften
auf ggf. aktuell bestehende Sicherheitsprobleme hinweist
und entsprechende Lösungsmöglichkeiten des Herstellers
für die Anwenderinnen und Anwender aufzeigt.
Das IT-Sicherheitskennzeichen soll für IoT-Produkte
erteilt werden, die die Sicherheitseigenschaften nach dem
aktuellen Stand der Technik für die jeweilige Produktklasse erfüllen. Dieser Stand der Technik soll in Zusammenarbeit mit den Herstellern in Anforderungsdokumenten für
bestimmte Produktklassen festgelegt werden. Das können
zum Beispiel TR des BSI oder vom BSI anerkannte Anforderungsdokumente (z. B. DIN-Normen, VDE6 -Anwendungsregeln oder andere branchenspezifische Standards)
sein. Nach derzeitiger Planung sollen Hersteller mit einer
Erklärung über die Einhaltung dieser produktspezifischen
Anforderungen informieren. Die Anforderungsdokumente sollen auch Prüfvorschriften enthalten, die vom
Hersteller verpflichtend anzuwenden sind und deren
Ergebnisse zu dokumentieren und als Nachweis dem BSI
vorzulegen sind.
Auf Grundlage der Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 für
Deutschland und aufbauend auf das sich derzeit in Abstimmung befindliche IT-Sicherheitsgesetz 2.0 plant das
BSI in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Einführung einer
Kennzeichnung von Verbraucherprodukten.
Die Anforderungsdokumente sollen dabei insbesondere Security by Design und Security by Default in der
Produktentwicklung fördern und etablieren sowie die
Einhaltung der allgemeinen Schutzziele der Informationssicherheit beim Produkt sicherstellen.
Das IT-Sicherheitskennzeichen soll zu einer Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher und
damit zu einem verstärkten Bewusstsein für IT-Sicherheit allgemein beitragen. Dazu sollen produktspezifische
Eigenschaften der Informationssicherheit transparent
dargestellt werden. Die Verbraucherinnen und Verbrau-
Mit dieser Zielsetzung in Richtung der Hersteller auf der
einen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf
der anderen Seite soll das IT-Sicherheitskennzeichen einen essenziellen Beitrag zum digitalen Verbraucherschutz
leisten. Herstellern soll damit künftig ein Rahmen zur
Verfügung gestellt werden, um Sicherheitseigenschaften in
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Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
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