DIGITALE KOMPETENZ
Schwerpunkt: Schulische Bildung
Vorhaben zum Schwerpunkt: Schulische Bildung
DigitalPakt Schule
Federführendes Ressort: BMBF
Ziele:
• Aufbau
digitaler Lern-Infrastrukturen an
allen rund 43.000 allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen in Deutschland
• S
icherung der Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen
Wettbewerb
• E
tablierung des Paktcharakters als zentrales
Moment: Beiträge der Länder und Kommunen (Lehrerqualifizierung, Erarbeitung pä
dagogischer Konzepte, Betrieb und Wartung)
sind unverzichtbare Komplementärmaßnahmen des Bundesprogramms
Der DigitalPakt Schule soll den digitalen Wandel im
Schulwesen auf Basis von Art. 104c GG (geänderte
Fassung) gestalten. Der Bund unterstützt Länder und
Gemeinden bei Investitionen in die digitale kommunale Bildungsinfrastruktur. Gleichzeitig verpflichten
sich die Länder, digitale Bildung durch pädagogische
Konzepte, Anpassung von Lehrplänen und Umgestaltung der Lehreraus- und -weiterbildung umzusetzen.
Sie verpflichten sich gemeinsam mit den Kommunen
zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur.
Der DigitalPakt Schule trägt dazu bei, die zentrale
Zukunftsaufgabe „Lernen in der digitalen Welt“ mit
einem flächendeckenden Infrastrukturvorhaben
umzusetzen. Die Lehr-Lern-Infrastrukturen für
allgemeinbildende und berufliche Schulen sollen
dabei interoperabel und skalierbar gestaltet werden (insbesondere breitbandige Schulhausverkabelung,
WLAN-Ausleuchtung, digitale Interaktions- und Anzeigegeräte sowie weitere Arbeitsgeräte für die päda
gogische Nutzung). Es sollen solche gesamtstaatlich bedeutsamen Investitionen gefördert werden, die
regionale Ansätze berücksichtigen, gleichzeitig aber einen bundesweiten, abgestimmten Innovationsimpuls erforderlich machen. Zur Bewältigung der Schulschließungen infolge der Corona-Pandemie wurde
die Förderung befristet erweitert um die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte für bedürftige
Schülerinnen und Schüler sowie von Leihgeräten für Lehrkräfte. Im Rahmen des Konjunkturpakets
wurde außerdem vereinbart, ergänzend zu diesen Investitionen zeitlich befristet Ausbildung und Finan
zierung von IT-Administratorinnen und -Administratoren zu fördern.
Für die Laufzeit von fünf Jahren (2019–2024) beträgt das Finanzvolumen auf Bundesseite 6,5 Milliarden Euro.
Umsetzungsschritte:
• Voraussetzung: Änderung Art. 104c GG. (erledigt)
• Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern. (erledigt)
• B
is Ende 3. Quartal 2019: Veröffentlichung von Förderrichtlinien der Länder zur Umsetzung des DigitalPakts Schule. (erledigt)
• B
is Ende 3. Quartal 2019: Etablierung einer Beratungsstruktur in den Ländern zur Abwicklung der Antragstellung von Kommunen und sonstigen Sachaufwandsträgern. (erledigt)
18 | DIGITALISIERUNG GESTALTEN – UMSETZUNGSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG
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