Spalte A Nr. Spalte B Anlagenkategorie 2.2.2 Content Delivery Network 2.3 2.3.1 Vertrauensdienste Anlage zur Erbringung von Vertrauensdiensten Spalte C Bemessungskriterium Anzahl der für Nutzer betriebenen virtuellen Instanzen (Jahresdurchschnitt) Ausgeliefertes Datenvolumen (in TByte/Jahr) Spalte D Schwellenwert 15 000 Anzahl der ausgegebenen qualifizierten Zertifikate oder Anzahl der Zertifikate zur Authentifizierung öffentlich zugänglicher Server (Serverzertifikate, z. B. für Webserver, EMailserver, Cloudserver (z. B. TLS/SSLZertifikate)) 500 000 75 000 10 000 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 6 Absatz 6 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Gesundheit (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1910 — 1912) Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 5 ist oder sind 1.1) Krankenhaus ein zugelassenes Krankenhaus im Sinne des § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 1.2) Produktionsstätte für unmittelbar lebenserhaltende Medizinprodukte, die Verbrauchsgüter sind eine Betriebsstätte, in der Medizinprodukte für Beatmung/Tracheostomie, parenterale Ernährung, enterale Ernährung, ableitende Inkontinenz, Dialyse und Diabetes – Typ 1 hergestellt werden. 32/57

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