Virtuelle Instanzen: 2 400 000 x 500 000 / 80 000 000 = 15 000
11.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 2.2.2 genannte Schwellenwert ist unter Annahme
eines Transportvolumens von 11 826 000 Terabyte/Jahr und einer Bedarfsabdeckung von 500 000
versorgten Personen bei 80 Millionen Personen Gesamtbevölkerung wie folgt berechnet:
75 000 TByte/Jahr ≈ (500 000 / 80 000 000) x 11 826 000 TByte/Jahr
Teil 3
Anlagenkategorien und Schwellenwerte
Spalte A
Spalte B
Nr.
Anlagenkategorie
1.
Sprach- und Datenübertragung
1.1
Zugang
1.1.1
Zugangsnetz
1.2
1.2.1
Übertragung
Übertragungsnetz
1.3
1.3.1
Vermittlung
IXP
1.4
1.4.1
Steuerung
DNS-Resolver
1.4.2
Autoritativer DNS-Server
1.4.3
Top-Level-Domain-Name-Registry
2.
2.1
2.1.1
Datenspeicherung- und Verarbeitung
Housing
Rechenzentrum (Housing)
2.2
2.2.1
IT-Hosting
Serverfarm (Hosting)
Spalte C
Bemessungskriterium
Spalte D
Schwellenwert
Teilnehmeranschlüsse
des Zugangsnetzes
nach § 3 Nummer 58
TKG
100 000
Vertragspartner des
jeweiligen Dienstes
100 000
Anzahl
angeschlossener
autonomer Systeme
(Jahresdurchschnitt)
100
Anzahl der
Vertragspartner des
Zugangsnetzes, in dem
der DNS-Resolver
betrieben wird
Anzahl der Domains,
für die der Server
autoritativ ist oder die
aus der Zone delegiert
werden
Anzahl der Domains,
die verwaltet oder
betrieben werden
100 000
Vertraglich vereinbarte
Leistung in MW
3,5
Anzahl der für Nutzer
betriebenen physischen
Instanzen
(Jahresdurchschnitt)
10 000
250 000
250 000
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