Handlungsfeld 1
Digitale Kompetenz bei allen
Anwendern fördern
Digitaler Sorglosigkeit entgegenwirken
Voraussetzungen für sichere elektronische
Kommunikation und sichere Webangebote
schaffen
Sichere elektronische Identitäten
Zertifizierung und Zulassung stärken –
Einführung eines Gütesiegels für IT-Sicherheit
Digitalisierung sicher gestalten
IT-Sicherheitsforschung vorantreiben
Gesellschaft – Staat – Wirtschaft
12 | Cyber-Sicherheitsstrategie
Sicheres und selbstbestimmtes
Handeln in einer digitalisierten
Umgebung
In einer digitalisierten Umgebung sicher und selbstbestimmt handeln zu können ist ein wesentlicher
Eckpfeiler von Cyber-Sicherheit. Die Bürgerinnen
und Bürger müssen – ebenso wie Unternehmen,
Staat und sonstige Akteure in Deutschland – in der
Lage sein, die Chancen und Risiken beim Einsatz
von Informationstechnik zu erfassen, zu bewerten
und ihr Handeln daran auszurichten (Beurteilungskompetenz). Hierfür müssen die entsprechenden
vertrauenswürdigen Technologien und Rahmen
bedingungen vorliegen.
Die Möglichkeit zu einem sicheren und selbstbestimmten
Handeln im Cyber-Raum steht im Kontext technologischer oder digitaler Autonomie. Grundlage hierfür ist
eine gezielte digitale Bildung für alle Alters- und Anwendergruppen. Cyber-Sicherheit muss fest im Bewusstsein
der Gesellschaft verankert werden, um digitaler Sorglosigkeit entgegenzuwirken.
Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, muss für
alle Anwendergruppen die Möglichkeit bestehen, auf
vertrauenswürdige und sichere IT-Systeme zugreifen zu
können und so die digitalen Verwundbarkeiten zu minimieren. Nutzerfreundliche und handhabbare Lösungen – gerade auch „Made in Germany“ – auf Basis global
nutzbarer technischer Architektur sind hier ein wichtiger
Baustein ebenso wie eine zielgerichtete IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung, eine bedarfs- und anwendergerechte Zertifizierungspolitik sowie die Förderung von
sicheren elektronischen Identitäten und der Verschlüsselung sowohl von elektronischer Kommunikation als auch
von über das Internet angebotenen Diensten. Nationale
Regelungen sind bei Bedarf den jeweils aktuellen Sicherheitserfordernissen anzupassen. Gleichzeitig wird sich
die Bundesregierung in der Europäischen Union und
in internationalen Organisationen auch weiterhin für
angemessene und einheitliche IT-Sicherheitsstandards
und wirksame gesetzliche Regelungen einsetzen.
Cyber-Sicherheitsstrategie | 13