Handlungsfeld 1 Digitale Kompetenz bei allen Anwendern fördern Digitaler Sorglosigkeit entgegenwirken Voraussetzungen für sichere elektronische Kommunikation und sichere Webangebote schaffen Sichere elektronische Identitäten Zertifizierung und Zulassung stärken – Einführung eines Gütesiegels für IT-Sicherheit Digitalisierung sicher gestalten IT-Sicherheitsforschung vorantreiben Gesellschaft – Staat – Wirtschaft 12 | Cyber-Sicherheitsstrategie Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung In einer digitalisierten Umgebung sicher und selbstbestimmt handeln zu können ist ein wesentlicher Eckpfeiler von Cyber-Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen – ebenso wie Unternehmen, Staat und sonstige Akteure in Deutschland – in der Lage sein, die Chancen und Risiken beim Einsatz von Informationstechnik zu erfassen, zu bewerten und ihr Handeln daran auszurichten (Beurteilungskompetenz). Hierfür müssen die entsprechenden vertrauenswürdigen Technologien und Rahmen­ bedingungen vorliegen. Die Möglichkeit zu einem sicheren und selbstbestimmten Handeln im Cyber-Raum steht im Kontext technologischer oder digitaler Autonomie. Grundlage hierfür ist eine gezielte digitale Bildung für alle Alters- und Anwendergruppen. Cyber-Sicherheit muss fest im Bewusstsein der Gesellschaft verankert werden, um digitaler Sorg­losigkeit entgegenzuwirken. Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, muss für alle Anwendergruppen die Möglichkeit bestehen, auf vertrauenswürdige und sichere IT-Systeme zugreifen zu können und so die digitalen Verwundbarkeiten zu minimieren. Nutzerfreundliche und handhabbare Lösungen – gerade auch „Made in Germany“ – auf Basis global nutzbarer technischer Architektur sind hier ein wichtiger Baustein ebenso wie eine zielgerichtete IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung, eine bedarfs- und anwendergerechte Zertifizierungspolitik sowie die Förderung von sicheren elektronischen Identitäten und der Verschlüsselung sowohl von elektronischer Kommunikation als auch von über das Internet angebotenen Diensten. Nationale Regelungen sind bei Bedarf den jeweils aktuellen Sicherheitserfordernissen anzupassen. Gleichzeitig wird sich die Bundesregierung in der Europäischen Union und in internationalen Organisationen auch weiterhin für angemessene und einheitliche IT-Sicherheitsstandards und wirksame gesetzliche Regelungen einsetzen. Cyber-Sicherheitsstrategie | 13

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