Einleitung
Die Digitalisierung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft
hat Deutschland in nur wenigen Jahren grundlegend verändert. Neue Möglichkeiten der Kommunikation, des
Wissenszugangs und der innovativen Gestaltung führen
zu mehr sozialer Interaktion, neuen Geschäftsmodellen
und neuen Feldern für Forschung und Entwicklung. Vernetzte elektronische Geräte prägen verstärkt den Lebensund Arbeitsalltag der Menschen.
Durch die zunehmende maschinelle Erzeugung von Daten
sowie die zunehmende Verbreitung von intelligenten
Z ählern und Sensoren entstehen riesige Datenmengen.
Selbstlernende Maschinen können immer komplexere
Aufgaben übernehmen. Abläufe, Verfahren und Produktionsprozesse werden zunehmend vernetzt, Innovationszyklen immer kürzer. Der grenzüberschreitende CyberRaum erfordert neue Ansätze.
Der Staat hat die Pflicht, diese Veränderungsprozesse im
Interesse der Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der
Wirtschaft und weiteren Akteuren zu bewerten, aktiv zu
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gestalten und Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese
Veränderungsprozesse weiterzuentwickeln.
Die Digitalisierung eröffnet Chancen, birgt Risiken und
braucht daher Vertrauen. Eine umfassende Sicherheit
ist nicht erreichbar, ein Missbrauchspotenzial wird stets
existieren. Aufgabe des Staates und der Wirtschaft ist es,
die Grundlagen für dieses Vertrauen zu schaffen. Sicherheit ist hierbei ein wesentlicher Aspekt.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch zukünftig sicher,
frei und selbstbestimmt agieren können. Dies gilt gerade
dann, wenn sie die Technologien und die mit deren Einsatz
verbundenen Risiken aufgrund steigender Komplexität
nicht im Einzelnen nachvollziehen können. Unternehmen
müssen ihr Know-how auch im Zeitalter der Digitalisierung
vor einem unerlaubten Zugriff schützen und die Produktionsprozesse auch dann beherrschen, wenn dabei selbstlernende Maschinen zum Einsatz kommen oder ihre Daten
durch die Nutzung von Cloud-Lösungen auf Servern in
der ganzen Welt verteilt sind.
Mit der von der Bundesregierung im Februar 2011 be
schlossenen „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“
wurden wesentliche Weichenstellungen für eine zukunftsgerichtete Cyber-Sicherheitspolitik vorgenommen. Zahlreiche der darin vorgesehenen Maßnahmen sind seither
umgesetzt worden. Als organisatorische Maßnahmen
wurde mit dem Cyber-Sicherheitsrat an der Schaltstelle
von Politik und Wirtschaft ein hochrangiges Gremium für
strategische Impulse und mit dem Cyber-Abwehrzentrum eine Plattform für den strategischen und operativen
Austausch zwischen den Behörden geschaffen. Cyber-
Sicherheit ist inzwischen zu einem wesentlichen Baustein
einer Vielzahl strategischer Konzepte und ressortüber
greifen der Vorhaben der Bundesregierung geworden.
Es hat sich gezeigt, dass auch staatliche Institutionen zur
Gewährleistung von Cyber-Sicherheit zunehmend vernetzt
vorgehen müssen. Innere und äußere Sicherheit im CyberRaum sind nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen. Die Wahrung der Cyber-Sicherheit und die Verteidi-
gung gegen Cyber-Angriffe sind so zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe geworden, die gemeinsam zu bewältigen ist.
Die strategischen Ansätze und Ziele der Cyber-Sicherheits
strategie 2011 haben im Wesentlichen auch heute noch
Bestand. Die sich stetig ändernden Rahmenbedingungen machen es aber erforderlich, sie zu ergänzen und in
einer neuen ressortübergreifenden Strategie zu bündeln,
die der Relevanz und Querschnittlichkeit des Themas
Cyber-Sicherheit angemessen Rechnung trägt und dieses
ganzheitlich erfasst.
Die Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 bildet den ressortübergreifenden strategischen Rahmen für die Aktivitäten
der Bundesregierung mit Bezügen zur Cyber-Sicherheit
und schreibt die Cyber-Sicherheitsstrategie aus dem
Jahr 2011 fort. Länder und Wirtschaft wurden in diesen
Entwicklungsprozess mit einbezogen.
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