Ständiger Strategieprozess im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat Eine zukunftsoffene Cyber-Sicherheitsstrategie darf sich nicht allein auf die Festlegung strategischer Maßnahmen beschränken. Die Dynamik der Digitalisierung ist vielmehr durch einen ständigen Strategieprozess zu Fragen der Cyber-Sicherheit zu begleiten, aus dem sich weitere strategische Maßnahmen entwickeln können. Neue Gefahren müssen frühzeitig erkannt und innovative Lösungen erforscht und erarbeitet werden. Eine maßgebliche Rolle soll hierbei dem mit der Cyber-Sicherheitsstrategie 2011 eingerichteten Nationalen Cyber-Sicherheitsrat als strategischem Ratgeber der Bundesregierung zukommen. Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat bringt hochrangige Vertreter von Bund (Bundesministerium des Innern, Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; anlassbezogen wird der Kreis um weitere Ressorts erweitert) und Ländern sowie aus der Wirtschaft an einen Tisch und bietet somit ein geeignetes Format, um die für Deutschland im Bereich Cyber-Sicherheit wesentlichen strategischen Themen übergreifend voranzutreiben. Im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat werden langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends identifiziert und hieraus Impulse zur Stärkung der Cyber-Sicherheit in den benannten Handlungsfeldern abgeleitet, die in die Arbeit der Bundesregierung einfließen. Bei seinen Arbeiten wird 44 | Cyber-Sicherheitsstrategie der Nationale Cyber-Sicherheitsrat in Zukunft verstärkt auch auf das Expertenwissen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft zurückgreifen: Vorträge eingeladener Experten zu einzelnen strategischen Themen sollen die Diskussion und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen vorbereiten. In Handlungsfeld 1 soll der Nationale Cyber-Sicherheitsrat auf Basis aktueller technischer Entwicklungen insbesondere Vorschläge zur Weiterentwicklung der nationalen Regelungen für mehr Cyber-Sicherheit machen. In Handlungsfeld 2 soll er weitere Felder für die Kooperation von Staat und Wirtschaft für mehr Cyber-Sicherheit und entsprechende Umsetzungsvorschläge aufzeigen. In Handlungsfeld 3 soll sich der Nationale Cyber-Sicherheitsrat der föderalen Cyber-Sicherheitsarchitektur annehmen und wichtige Impulse in Richtung Bundesregierung und Innenministerkonferenz geben. In Handlungsfeld 4 soll der Nationale Cyber-Sicherheitsrat insbesondere den Austausch mit vergleichbaren strategischen Gremien anderer wesentlicher internationaler Partner suchen, um hieraus gegebenenfalls neue Impulse für die nationale CyberSicherheitspolitik zu generieren. Über seine zu den jeweiligen strategischen Themen erzielten Ergebnisse wird der Nationale Cyber-Sicherheitsrat das Bundeskabinett regelmäßig in Form eines schriftlichen Berichtes unterrichten. Der Bericht wird dem Kabinett zur Kenntnisnahme vorgelegt. Cyber-Sicherheitsstrategie | 45

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