Handlungsfeld 4 Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik Strategische Ziele und Maßnahmen Bilaterale und regionale Unterstützung und Kooperation zum Auf- und Ausbau von Cyber-Fähigkeiten (Cyber Capacity Building) Wo Ressourcen, Infrastruktur und Kapazitäten für CyberSicherheit fehlen, entstehen besondere Bedarfe. CyberBedrohungen und -Angriffe können bestimmte Staaten und Bevölkerungsgruppen in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung stark einschränken oder zurückwerfen. Deutschland wird ausgewählte Partnerstaaten und -regionen beim Auf- und Ausbau ihrer präventiven und reaktiven Cyber-Sicherheitsfähigkeiten (Netzrobustheit und Netzresilienz) unterstützen. Dazu zählt auch die Ermutigung anderer Regionen, vertrauensund sicherheitsbildende Maßnahmen zu vereinbaren. In ihrer Entwicklungspolitik setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Potenziale der Digitalisierung weltweit zu ermöglichen und damit verbundenen Risiken entgegenzuwirken. Beim Aufbau und der Unterstützung digitaler Infrastrukturen in Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit spielen auch Aspekte der Sicherheit eine besondere Rolle. 42 | Cyber-Sicherheitsstrategie Die Bundesregierung wird weltweit als vertrauenswürdiger Akteur wahrgenommen. Auch bestehende Kompetenzen kann sie nutzen, um Partnerstaaten und -regionen zukünftig verstärkt durch Cyber Capacity Building zu unterstützen. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung eigener Cyber-Sicherheitsstrategien, Gesetzgebungen, Institutionen, Zertifizierung, Forschung, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie regionale Initiativen. Insbesondere dort, wo Menschen der Erstzugang zum Cyber-Raum dank entwicklungspolitischer Maßnahmen ermöglicht wird, müssen die Rahmenbedingungen und Kenntnisse für seine sichere und verlässliche Nutzung unterstützt werden. Internationale Strafverfolgung stärken Deutschland wird sich international für die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität einsetzen. Die grenzüberschreitende Strafverfolgung und gemeinsame polizeiliche Ermittlungsfähigkeit werden dafür gestärkt. Die Bundesregierung wird sich für eine Verbesserung der internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung einsetzen und sich dazu insbesondere aktiv an den auf internationaler Ebene bestehenden Initiativen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden im Cyber-Raum beteiligen. Für eine wirksame Strafverfolgung werden zudem Möglichkeiten zur Vereinfachung und Beschleunigung von Rechtshilfeersuchen mit ausgewählten internationalen Partnern erarbeitet werden. Die Bundesregierung wird sich zudem international auch weiterhin dafür einsetzen, dass möglichst viele Staaten dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität (Budapester Konvention) beitreten und diese in nationales Recht umsetzen. Cyber-Sicherheitsstrategie | 43

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