Handlungsfeld 3 Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur
Strategische Ziele und Maßnahmen
Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum
weiterentwickeln
Im Rahmen der Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie
2011 wurde mit Gründung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern der Informationsaustausch zwischen
den relevanten Bundesbehörden gestärkt. Derzeit tauschen
die für Cyber-Sicherheitsfragen zuständigen Bundesbehörden im Cyber-AZ Informationen zu Cyber-Vorfällen aus
und teilen ihre Bewertungen und Analysen.
Dieser Weg soll weiter beschritten und intensiviert w
erden.
Zur Stärkung der Cyber-Abwehrfähigkeit muss im Rahmen
der gesamtstaatlichen, ressortübergreifenden Cyber-Sicherheitsarchitektur auch das Cyber-AZ in geeigneter Weise aufgestellt und organisatorisch gestärkt werden. Als ressortgemeinsame Institution wird es unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern zur zentralen Kooperations- und Koordinationsplattform fortentwickelt. Das
Cyber-AZ soll zukünftig mit eigenen Bewertungs- und
Auswertungsfähigkeiten ausgestattet sein und über ein
aktuelles Cyber-Lagebild verfügen, das die Cyber-Sicherheitslage in Deutschland widerspiegelt.
Die Fähigkeit zur Analyse und
Reaktion vor Ort stärken
Bei Cyber-Angriffen ist eine gegenseitige Unterrichtung
und Abstimmung aller nationalen Akteure im Rahmen
des geltenden Rechts von großer Bedeutung. Haben CyberAngriffe ihren Ursprung im Ausland, müssen außen- und
sicherheitspolitische Aspekte miteinbezogen werden. Bei
Cyber-Sicherheitsvorfällen, die bundesweit zahlreiche
Institutionen betreffen, wächst das Cyber-AZ zu einem
Krisenreaktionszentrum auf; in diesen Fällen können die
Sicherung und Wiederherstellung der IT-Systeme sowie
die Aufklärung und Abwehr von Cyber-Angriffen nur
durch abgestimmte Maßnahmen der nationalen Akteure
erreicht werden. Diese operative Zusammenarbeit soll
intensiver koordiniert werden. Auch die Konzeption und
Durchführung von gemeinsamen Übungen und gegenseitiger Fortbildung sind zu etablieren.
Die Länder sind eingeladen, in diesen Abstimmungsprozess ihre Fähigkeiten im Rahmen der gesamtstaatlichen
Aufgabenwahrnehmung einzubringen.
Cyber-Angriffe der letzten Zeit haben gezeigt, dass es kaum
institutionalisierte staatliche Strukturen gibt, die Betroffenen zeitnah vor Ort über die üblichen IT-Sicherheitsmaßnahmen hinaus bei der Aufbereitung eines Vorfalls
helfen können. Hierbei geht es zum einen um die technische Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, für die eine
besondere Expertise im BSI vorhanden ist. Zum anderen
können Cyber-Angriffe ein Tätigwerden der Sicherheitsbehörden vor Ort auf der jeweiligen gesetzlichen Grundlage
erforderlich machen. Die notwendige Koordination bei
solchen Einsätzen verschiedener Behörden erfolgt unter
Wahrung der rechtlichen Grenzen im Nationalen CyberAbwehrzentrum. Dabei werden die jeweiligen Wiederherstellungs-, Aufklärungs- und Strafverfolgungsinteressen
der eingesetzten Behörden ebenso wie die Schutzinteressen der betroffenen Stelle beachtet.
Im BSI werden „Mobile Incident Response Teams“ (MIRTs)
eingerichtet, die Cyber-Vorfälle in den für das Gemeinwesen besonders bedeutenden Einrichtungen analysieren
und bereinigen sollen. Die MIRTs des BSI werden in der
Lage sein, auf Ersuchen Verfassungsorgane, Bundesbehörden sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen und vergleichbar wichtiger Einrichtungen vor Ort schnell, flexibel
und adressatengerecht bei der technischen Bewältigung
von Sicherheitsvorfällen zu unterstützen, wenn hieran ein
besonderes öffentliches Interesse besteht. Ziel dieser Unterstützung ist die schnelle Wiederherstellung eines sicheren
technischen Betriebs der betroffenen Einrichtung.
Cyber-Angriffe können auch das Tätigwerden der Sicherheitsbehörden des Bundes vor Ort erforderlich machen. Im
Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt dafür die Einrichtung
einer spezialisierten Ermittlungseinheit (Quick Reaction
Force (QRF)), die in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Bundesanwaltschaft die ersten unaufschiebbaren strafprozessualen Maßnahmen für die Strafverfolgungsbehörden umsetzt. Im BfV werden „Mobile
Cyber-Teams“ aufgebaut, bestehend aus IT-Spezialisten,
nachrichtendienstlichen Fachleuten mit Erfahrung in
der Auswertung von Cyber-Angriffen und – bei Bedarf –
fremdsprachigen Mitarbeitern. Bei einem Cyber-Angriff
mit nachrichtendienstlichem oder extremistischem/terroristischem Hintergrund kommen diese Cyber-Teams vor
Ort zum Einsatz. Das betrifft auch mögliche Sabotageangriffe. Im Verteidigungsbereich übernimmt diese Aufgabe
der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann – unter Beachtung seiner
rechtlichen Möglichkeiten – einen Angriff sowohl in der
Vorbereitungs- als auch in der Durchführungsphase beobachten. Zusätzlich werden aus den Angriffen resultierende
Informationsabflüsse registriert. Auch die Bundeswehr kann
mit ihren Organisationselementen (u. a. Incident Response
Teams) innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen Beiträge zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge leisten.
Darüber hinaus sind schwerwiegende Cyber-Angriffe vorstellbar, gegen die mit den klassischen präventiven Maßnahmen in der notwendigen Zeit nicht nachhaltig vorgegangen werden kann. Die Bundesregierung wird daher
prüfen, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen
und mit welchen technischen Möglichkeiten in diesen
Fällen durch staatliche Stellen Netzwerkoperationen
durchgeführt werden könnten.
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