Handlungsfeld 3 Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur Strategische Ziele und Maßnahmen Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum weiterentwickeln Im Rahmen der Umsetzung der Cyber-Sicherheitsstrategie 2011 wurde mit Gründung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums (Cyber-AZ) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern der Informationsaustausch zwischen den relevanten Bundesbehörden gestärkt. Derzeit tauschen die für Cyber-Sicherheitsfragen zuständigen Bundesbehörden im Cyber-AZ Informationen zu Cyber-Vorfällen aus und teilen ihre Bewertungen und Analysen. Dieser Weg soll weiter beschritten und intensiviert w ­ erden. Zur Stärkung der Cyber-Abwehrfähigkeit muss im Rahmen der gesamtstaatlichen, ressortübergreifenden Cyber-Sicherheitsarchitektur auch das Cyber-AZ in geeigneter Weise aufgestellt und organisatorisch gestärkt werden. Als ressortgemeinsame Institution wird es unter Federführung des Bundesministeriums des Innern zur zentralen Kooperations- und Koordinationsplattform fortentwickelt. Das Cyber-AZ soll zukünftig mit eigenen Bewertungs- und Auswertungsfähigkeiten ausgestattet sein und über ein aktuelles Cyber-Lagebild verfügen, das die Cyber-Sicherheitslage in Deutschland widerspiegelt. Die Fähigkeit zur Analyse und Reaktion vor Ort stärken Bei Cyber-Angriffen ist eine gegenseitige Unterrichtung und Abstimmung aller nationalen Akteure im Rahmen des geltenden Rechts von großer Bedeutung. Haben CyberAngriffe ihren Ursprung im Ausland, müssen außen- und sicherheitspolitische Aspekte miteinbezogen werden. Bei Cyber-Sicherheitsvorfällen, die bundesweit zahlreiche Institutionen betreffen, wächst das Cyber-AZ zu einem Krisenreaktionszentrum auf; in diesen Fällen können die Sicherung und Wiederherstellung der IT-Systeme sowie die Aufklärung und Abwehr von Cyber-Angriffen nur durch abgestimmte Maßnahmen der nationalen Akteure erreicht werden. Diese operative Zusammenarbeit soll intensiver koordiniert werden. Auch die Konzeption und Durchführung von gemeinsamen Übungen und gegenseitiger Fortbildung sind zu etablieren. Die Länder sind eingeladen, in diesen Abstimmungsprozess ihre Fähigkeiten im Rahmen der gesamtstaatlichen Aufgabenwahrnehmung einzubringen. Cyber-Angriffe der letzten Zeit haben gezeigt, dass es kaum institutionalisierte staatliche Strukturen gibt, die Betroffenen zeitnah vor Ort über die üblichen IT-Sicherheitsmaßnahmen hinaus bei der Aufbereitung eines Vorfalls helfen können. Hierbei geht es zum einen um die technische Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, für die eine besondere Expertise im BSI vorhanden ist. Zum anderen können Cyber-Angriffe ein Tätigwerden der Sicherheitsbehörden vor Ort auf der jeweiligen gesetzlichen Grundlage erforderlich machen. Die notwendige Koordination bei solchen Einsätzen verschiedener Behörden erfolgt unter Wahrung der rechtlichen Grenzen im Nationalen CyberAbwehrzentrum. Dabei werden die jeweiligen Wiederherstellungs-, Aufklärungs- und Strafverfolgungsinteressen der eingesetzten Behörden ebenso wie die Schutzinteressen der betroffenen Stelle beachtet. Im BSI werden „Mobile Incident Response Teams“ (MIRTs) eingerichtet, die Cyber-Vorfälle in den für das Gemeinwesen besonders bedeutenden Einrichtungen analysieren und bereinigen sollen. Die MIRTs des BSI werden in der Lage sein, auf Ersuchen Verfassungsorgane, Bundesbehörden sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen und vergleichbar wichtiger Einrichtungen vor Ort schnell, flexibel und adressatengerecht bei der technischen Bewältigung von Sicherheitsvorfällen zu unterstützen, wenn hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Ziel dieser Unterstützung ist die schnelle Wiederherstellung eines sicheren technischen Betriebs der betroffenen Einrichtung. Cyber-Angriffe können auch das Tätigwerden der Sicherheitsbehörden des Bundes vor Ort erforderlich machen. Im Bundeskriminalamt (BKA) erfolgt dafür die Einrichtung einer spezialisierten Ermittlungseinheit (Quick Reaction Force (QRF)), die in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Bundesanwaltschaft die ersten unaufschiebbaren strafprozessualen Maßnahmen für die Strafverfolgungsbehörden umsetzt. Im BfV werden „Mobile Cyber-Teams“ aufgebaut, bestehend aus IT-Spezialisten, nachrichtendienstlichen Fachleuten mit Erfahrung in der Auswertung von Cyber-Angriffen und – bei Bedarf – fremdsprachigen Mitarbeitern. Bei einem Cyber-Angriff mit nachrichtendienstlichem oder extremistischem/terroristischem Hintergrund kommen diese Cyber-Teams vor Ort zum Einsatz. Das betrifft auch mögliche Sabotageangriffe. Im Verteidigungsbereich übernimmt diese Aufgabe der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann – unter Beachtung seiner rechtlichen Möglichkeiten – einen Angriff sowohl in der Vorbereitungs- als auch in der Durchführungsphase beobachten. Zusätzlich werden aus den Angriffen resultierende Informationsabflüsse registriert. Auch die Bundeswehr kann mit ihren Organisationselementen (u. a. Incident Response Teams) innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen Beiträge zur gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge leisten. Darüber hinaus sind schwerwiegende Cyber-Angriffe vorstellbar, gegen die mit den klassischen präventiven Maßnahmen in der notwendigen Zeit nicht nachhaltig vorgegangen werden kann. Die Bundesregierung wird daher prüfen, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen und mit welchen technischen Möglichkeiten in diesen Fällen durch staatliche Stellen Netzwerkoperationen durchgeführt werden könnten. 28 | Cyber-Sicherheitsstrategie Cyber-Sicherheitsstrategie | 29

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