Handlungsfeld 2 Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft
Strategische Ziele und Maßnahmen
Mit den Providern
zusammenarbeiten
IT-Sicherheitsdienstleister
einbeziehen
Eine Plattform für vertrauensvollen
Informationsaustausch schaffen
Eine Schlüsselrolle kommt der Zusammenarbeit mit den
Providern zu. Dies gilt im Rahmen des geltenden Rechts
insbesondere für Maßnahmen der Provider zur Erkennung
von Cyber-Bedrohungen, zum Umgang mit erkannten Vorfällen/Infektionen und zur Abschwächung laufender Angriffe. Der Ausbau datenschutzkonformer Sensorik zur
Anomalieerkennung im Netz ist hierbei ein wirksames
Mittel, um die Datensicherheit im Netz generell zu erhöhen. Um die Rechte der Betroffenen zu schützen, sollen die
Erkenntnisse anonymisiert bzw. pseudonymisiert werden.
In Zeiten des IT-Fachkräftemangels haben Staat und Wirtschaft ein Interesse daran, den gegenseitigen Austausch
von IT-Fachwissen und die Bildung von Spezialisten-Netzwerken zu befördern. Im Rahmen des geltenden Rechts
werden zukünftig private IT-Sicherheitsdienstleister im
Bedarfsfall stärker als in anderen Bereichen staatlichen
Handelns eingebunden. Die Bundesregierung wird daher
gezielt Möglichkeiten zur Förderung kompetenter und
vertrauenswürdiger IT-Sicherheitsdienstleister wahrnehmen. Sie wird darüber hinaus gemeinsam mit Vertretern
der deutschen IT-Sicherheitswirtschaft personelle Austauschprogramme im Cyber-Sicherheitsbereich konzipieren und umsetzen. Der staatlichen Geheimhaltung und
dem Schutz von Dienstgeheimnissen ist dabei ebenso
Rechnung zu tragen wie dem Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen.
Der kooperative Ansatz umfasst auch den intensiven
gegenseitigen Informationsaustausch. Die Bundesregierung wird hierfür eine Kooperationsplattform für Staat
und Wirtschaft institutionalisieren, die innerhalb der
vorgegebenen rechtlichen Grenzen vor allem einen Austausch relevanter Lageinformationen zur Abwehr von
Cyber-Angriffen ermöglicht.
24 | Cyber-Sicherheitsstrategie
Cyber-Sicherheitsstrategie | 25