Handlungsfeld 1 Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung
Strategische Ziele und Maßnahmen
Digitalisierung sicher
gestalten
IT-Sicherheitsforschung
vorantreiben
Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen erwarten, dass die durch die Digitalisierung erfolgenden Veränderungen vom Staat bewertet und aktiv gestaltet werden.
Beispiele hierfür sind das E-Health-Gesetz sowie das ITSicherheitsgesetz. Dieser Weg muss konsequent weiter
beschritten werden. Hierbei werden neue Technologien,
neue Geschäftsmodelle und ein sich wandelndes Anwenderverhalten ebenso zu berücksichtigen sein wie neue
Bedrohungen sowie neue europäische und internationale
Vorgaben, zum Beispiel durch die EU-Richtlinie zur Netzund Informationssicherheit. Vorgaben für eine angemessene
Verteilung von Verantwortlichkeiten und Sicherheitsrisiken im Netz zum Beispiel durch Produkthaftungsregeln
für IT-Sicherheitsmängel und Sicherheitsvorgaben für Hardund Softwarehersteller werden geprüft. Bereits bei der Erstellung von Gesetzen und Verordnungen des Bundes
sollten zudem die Auswirkungen des Einsatzes digitaler
Technologien, insbesondere auf die Cyber-Sicherheit,
berücksichtigt werden.
Um die Chancen der Digitalisierung in allen Bereichen
wie zum Beispiel Industrie 4.0, Medizintechnik und Mobilität 4.0 voll auszuschöpfen, werden neue, ganzheitliche
IT-Sicherheitslösungen benötigt. Daher müssen bereits
heute innovative IT-Sicherheitslösungen von morgen
erforscht und umgesetzt werden. Die Bundesregierung
baut hierfür das Forschungsrahmenprogramm zur ITSicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen
Welt 2015–2020“ weiter aus und vernetzt dieses eng mit
den anderen Maßnahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie.
Daneben soll die frühzeitige Umsetzung von Sicherheitsanforderungen rechtlich eingefordert werden können, um
deren Berücksichtigung bereits am Beginn einer technischen Entwicklung (Security-by-design) sicherzustellen.
Zu diesem Zweck steht das BSI den Bundesressorts als zentrale Beratungsstelle zur Verfügung.
Die Digitalisierung der Mobilität und der damit verbundene Zuwachs an Daten stellen neue grenzüberschreitende
Anforderungen an die Sicherheit von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie an den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
Deutschland wird sich aktiv für die Schaffung internationaler Standards insbesondere auf Ebene der UNECE einsetzen, um für ausreichenden Schutz vor Manipulationen
und Missbrauch der technischen Strukturen als auch der
Daten und Prozesse zu sorgen.
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In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden
Kompetenzzentren für IT-Sicherheitsforschung CRISP
(Darmstadt), CISPA (Saarbrücken) und KASTEL (Karlsruhe)
weiter gestärkt. Diese greifen kontinuierlich aktuelle Forschungsthemen auf, stellen Einschätzungen und Bewertungen für die Politik bereit und entwickeln konkrete
Lösungen. Die in zahlreichen staatlich geförderten Projekten entwickelten anwendungsbezogenen Forschungsergebnisse sollen möglichst schnell in Produkte und Verfahren umgesetzt und vermarktet werden. Für den militärischen Anwendungsbereich der IT- und Cyber-Sicherheit
übernimmt diese Aufgabe der Cyber-Cluster an der Universität der Bundeswehr in München mit dem Forschungsinstitut Cyber Defence und Smart Data (CODE). Die kommerzielle Nutzung und Weiterentwicklung innovativer
und neuer Ideen in der IT-Sicherheit in Unternehmen
und Start-ups soll explizites Ziel und Bestreben staatlicher
Investitionen sein, um so einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen zu realisieren. Parallel kann das
aktive Technologie-Scouting dazu beitragen, dass modernste Technologien schnell entdeckt, eingeführt und weiterentwickelt werden. Auch private Venture-Capital-Investoren können an dieser Stelle eine wichtige Rolle spielen.
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